Gewerbemiete: Was passiert bei coronabedingter behördlicher Schließung?

Mit zwei neuen Urteilen hat das OLG Frankfurt (17.9.2021 – 2 U 147/20 und 18/21) entschieden, dass in Hessen coronabedingte Schließungsanordnungen für Einzelhandel und Gastronomie weder zur Mietminderung wegen Mangels noch zur Unmöglichkeit der Vermieterleistung führen, sondern allenfalls im Einzelfall zur Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

Dieser Beitrag soll aufzeigen, warum eine Entscheidung des BGH erforderlich ist und die länderübergreifende Relevanz verdeutlichen.

Was sollte in der Praxis beachtet werden?

Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) – das gilt vor allem im gewerblichen Miet- und Pachtrecht. Was aber geschieht, wenn der Staat in Zeiten der Corona-Pandemie eingreift und behördliche Schließungsanordnungen von Geschäftslokalen verfügt, wer trägt dann das wirtschaftliche Ausfallrisiko? Kann die Miete gekürzt oder der Vertrag gar gekündigt werden? Weiterlesen

Gewerbeimmobilien: Mietminderung wegen coronabedingtem Lockdown?

Corona-Lockdown, Ladenschließung, kein Umsatz, aber fortlaufende Mietkosten: Kann der Gewerbemieter bei einer coronabedingten Schließungsanordnung wegen Mietmangels die Miete mindern? Wie die Gerichte hierzu urteilen.

Hintergrund

Die wirtschaftlichen Folgen der seit März 2020 in Deutschland um sich greifenden Corona-Pandemie betreffen nicht nur das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaftsbürger, sondern zunehmend auch private Rechtsverhältnisse. Wenn aufgrund einer staatlichen Schließungsanordnung ein Gewerbetreibender sein Ladengeschäft nicht mehr öffnen darf und deshalb keinen Umsatz erzielt, ist „automatisch“ auch das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter betroffen. Zahlt der gewerbliche Mieter eine rein umsatzbezogene Miete, ist er „fein raus“, wenn er während eines Lockdowns keinen Umsatz erwirtschaftet. Folge kann dann sein, dass der Vermieter das wirtschaftliche Risiko des Corona-Lockdowns alleine trägt.

Was aber passiert, wenn keine Umsatzmiete vereinbart ist, wer trägt dann das Risiko? Führt die coronabedingte Schließung zu einem Mietmangel, der zu Minderung berechtigt? Die Gerichte urteilen bislang unterschiedlich. Weiterlesen