Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme

Wer seine eigene Wohnimmobilie baut, kann in diesem Zusammenhang steuerlich grundsätzlich nichts berücksichtigen. Allenfalls die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen kommt in Betracht.

Bisher war in diesem Zusammenhang jedoch die Verwaltungsmeinung fiskalisch geprägt und wurde auch durch die Rechtsprechung unterstützt. So hat das FG Berlin-Brandenburg im Rahmen seines Urteils vom 7.11.2017 (Az: 6 K 6199/16) entschieden, dass Handwerkerleistungen nur zu berücksichtigen sind, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden.

Weiterlesen

Neubaumaßnahme i. S. d. § 35a EStG – Ab wann besteht ein Haushalt?

Das FG Berlin-Brandenburg hat sich in einem Urteil vom 7. November 2017 (Az. 6 K 6199/16) daran versucht, den Begriff der Neubaumaßnahme, welche nicht von § 35a EStG begünstigt wird, zu präzisieren.

Dies war erforderlich, da sich die Finanzverwaltung im Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 9. November 2016, BStBl 2016 I S. 1213, auch nur vage zur Neubaumaßnahme positioniert.

Gänzlich gelungen ist die Präzisierung nicht.

Die begünstigten Tätigkeiten lassen sich nicht nach den üblichen Grundsätzen zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bestimmen. § 35a EStG trifft eigene Begriffsbestimmungen. Die sachliche Begrenzung der begünstigten Maßnahmen ist allein aus dem Tatbestandsmerkmal „im Haushalt“ abzuleiten. Handwerkerleistungen sind nur begünstigt, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Handwerkerleistungen, die die Errichtung eines „Haushalts“, also einen Neubau, betreffen, sind ausgeschlossen.

Wann ist danach ein Haushalt errichtet?

Weiterlesen