Steuerabzug nach § 50a EStG beim „total buyout“

Der Steuerabzug nach § 50a EStG hat in den letzten Monaten zunehmend an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen. In seinen Urteilen vom 24.10.2018 hat sich der BFH nun mit zwei Fällen befassen müssen, denen eine besonders umfangreiche, d.h. eine unbegrenzte, unbefristeten und unwiderrufliche Nutzungsüberlassung zu Grunde lag. Fraglich war hier, ob hier bereits ein Verkauf der Rechte vorlag, der nicht dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegt. Weiterlesen

Vermietungsobjekt – wie hoch ist eigentlich die ortsübliche Miete bei Gewerbe-Immobilien?

Wird eine Wohnung zu Wohnzwecken zu weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete zur Nutzung überlassen, so ist diese Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (Trennungstheorie). Für Wohnimmobilien ist dieser Fall geregelt, aber wie verhält es sich eigentlich bei Gewerbeimmobilien? Findet hier auch die 66 Prozent-Grenze Anwendung? Hierüber hatte der BFH am 10.10.2018 (IX R 30/17) zu entscheiden. Weiterlesen