Webinar oder Präsenzschulung? Betriebsrat entscheidet wo‘s hingeht!

Nicht der Arbeitgeber, sondern die Personalvertretung entscheidet, ob ihre Mitglieder in einem Webinar oder auswärtig in einem Präsenzseminar weitergebildet werden – so das BAG in einer aktuellen Entscheidung (BAG v. 7.2.2024 – 7 ABR 8/23).

Worum ging es im Streitfall?

Die beim Arbeitgeber eingerichtete Personalvertretung (PV) entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen auswärtigen Grundlagenschulung nach dem BetrVG. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühr, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Dies begründete sie vor allem damit, die Mitglieder der PV hätten – kostengünstiger – an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können.

Wie hat das BAG entschieden?

Wie die Vorinstanzen hat auch das BAG den Arbeitgeber für verpflichtet gehalten, bei der betriebsverfassungsrechtlichen Schulung nicht nur die Schulungskosten, sondern auch die Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung zu tragen. Weiterlesen

Corona-Hauptversammlungs-Saison: Mehr interessierte Aktionäre anwesend?

In dieser Woche startet Bayer als erstes DAX-Unternehmen mit einer virtuellen Hauptversammlung. Eine neue Ära beginnt. Anstatt Streit um das Würstchen am Buffet wird sich der Fokus auf die Inhalte konzentrieren. Noch ist unklar, welche Auswirkungen die Notfall-Lösung auf die Anwesenheitsstruktur der Aktionäre haben wird.

Welche Aktionäre sich auf der Präsenz-Hauptversammlung haben sehen lassen

Auf einer „klassischen“ Präsenz-Hauptversammlung war die Altersstruktur der Aktionäre dadurch geprägt, dass diese eher älteren Semesters waren. Berufstätige Aktionäre waren eher selten anzutreffen, denn die Anreise zur Hauptversammlung ist nicht nur mit Kosten, sondern vor allem einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. In den wenigsten Fällen ist der Wohnort in der Nähe des Ortes, an dem die Hauptversammlung stattfindet.

Anstatt der diskutierten Inhalte sowie konkreten Fragestellungen zum Geschäftsbericht des Unternehmens, stand für die Mehrheit sicherlich das Buffet im Vordergrund. Dies zeigt auch der Würstchen-Streit bei einer Hauptversammlung Daimler, der immer wieder zitiert wird. Solche Einsätze kann sich die Polizei derzeit sparen.

Meine erste Teilnahme an einer Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens fühlte sich an wie ein “all-inclusive-Urlaubstag“: Essen und Trinken stand den ganzen Tag in Unmengen zur Verfügung. Einziger Unterschied: Im Gegensatz zum all-inclusive-Urlaubstag war es von hervorragender Qualität. Schön und gut, dachte ich mir. Aber was das wohl alles kostet? Ein schmaleres Buffet hätte mir auch gereicht.

Wer sich dieses Jahr vielleicht „sehen“ lässt

Die anstehenden Hauptversammlungen in den kommenden Wochen finden alle rein virtuell statt. Fragen können Aktionäre im Voraus einreichen, in der Regel bis 48 Stunden vor der Hauptversammlung. Die Teilnahme ist vom Computer/Internet aus möglich. Dies ist auch das Einzige was man neben einer stabilen Internetverbindung braucht.

Wen freut es? Aktionäre, die bisher aufgrund des zeitlichen Aufwandes nicht an der Hauptversammlung teilgenommen haben. Sie können nun erheblich leichter, ihre Fragen an den Vorstand loswerden. Auch gab es vielleicht einige Aktionäre, die sich davor gescheut haben, vor einer großen Menschenmenge ihre Frage(n) loszuwerden. Sie können dies nun online tun und auf die Antwort während der virtuellen Hauptversammlung warten.

Wer wird benachteiligt? Problematisch ist die rein virtuelle Hauptversammlung für all jene Aktionäre, die keinen Computer haben. Dies trifft vermutlich eher ältere Aktionäre, die sich nun in ihren Rechten beschnitten fühlen. Mittelfristig stellt sich hier die Frage, wie viele dies betrifft. Denn schließlich ist dies nicht automatisch vom Alter der Aktionäre abhängig. Dazu müssten die Unternehmen mehr über ihre Aktionärsstruktur erfahren und in der “nach-Corona-Zeit“ eventuell eine Online-Hauptversammlung als Kompromiss anbieten zu können.

Vorerst ist es jedoch besser, dass die Hauptversammlungen virtuell stattfinden als gar nicht. Denn ohne Hauptversammlung können weder Beschlüsse gefällt noch eine Dividende gezahlt werden.

Fazit

Wie die Zukunft der Hauptversammlungen aussehen wird, muss noch diskutiert werden. Derzeit geht es jedoch vor allem darum, dafür zu sorgen, dass die Hauptversammlungen überhaupt abgehalten werden können.