Outplacementberatung: BFH erlaubt Vorsteuerabzug

Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt. So lautet der Tenor des BFH-Urteils vom 30.6.2022 (V R 32/20).

Eigentlich denkt man: Wo liegt das Problem? Wie konnte die Finanzverwaltung überhaupt auf die Idee kommen, den Vorsteuerabzug zu versagen? Schaut man sich die Systematik des Vorsteuerabzugsrechts genauer an, war die Logik der Finanzverwaltung dann aber doch nicht ganz so abwegig. Weiterlesen

Learnings aus der HV-Saison 2021 – Bei Fortbildungen des Aufsichtsrates gibt es immer noch viel Luft nach oben

Die Arbeit als Aufsichtsrat ist anspruchsvoll. Dauernde Gesetzesänderungen, zunehmende Herausforderungen für Unternehmen durch die digitale Transformation und den Klimawandel sorgen für einen deutlich höheren Zeitaufwand für die Gremienarbeit als dies noch vor einem Jahrzehnt der Fall war. Durch die Pandemie sind die Herausforderungen weiter angestiegen.

Mit den erhöhten Anforderungen an die Aufsichtsräte stellt sich auch zunehmend die Frage, wie diese sich weiterbilden. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, über die Fortbildungen des Aufsichtsrates zu berichten. Wie ich jedoch bei der Analyse der Berichte des Aufsichtsrates der DAX-Konzerne festgestellt habe, ist die Berichterstattung noch sehr dürftig. Dies hat sich auch bei den Hauptversammlungen bestätigt, an denen ich in der diesjährigen Saison teilgenommen habe. Vor fast drei Jahren habe ich über dieses Thema berichtet (Weiterbildung Aufsichtsräte – noch viel Luft nach oben) – hat sich was geändert?

Status quo

Wenige Unternehmen berichten konkret über Weiterbildungsmaßnahmen ihres Kontrollgremiums. Die Themen der Weiterbildungen werden nur in den seltensten Fällen im Bericht des Aufsichtsrates genannt. Doch gerade dies liefert den Stakeholdern eine Information darüber, mit welchen Themen sich das Kontrollgremium beschäftigt hat. Eines ist sicher: Weiterbildungen allein reichen nicht. Auch dürfen Aufsichtsräte weder Konflikte scheuen noch einfach die Entscheidungsvorschläge des Vorstandes abnicken. Sie müssen also nicht nur Fachwissen mitbringen und sich regelmäßig weiterbilden, sondern auch ihrer Aufgabe als Kontrollorgan nachkommen.

Doch zurück zu den Weiterbildungen: Um konkrete Informationen über die Weiterbildungen der Mitglieder des Aufsichtsrates zu erhalten, hatte ich einige Fragen auf den Hauptversammlungen gestellt. Was wollte ich wissen? Die Themen der Schulungen, wer die Kosten getragen hat und ob die Schulungen vom Unternehmen organisiert wurden. Die Antworten? In den meisten Fällen ausreichend. Doch Pandemie-bedingt sind einige Schulungen ausgefallen. Sicherlich lässt sich nicht alles von einer Präsenz-Schulung zu einer Online-Schulung ändern, doch gerade in einer Zeit wie der Pandemie zeigt sich doch, wie wichtig Fortbildungen für Aufsichtsräte sind.

Allwissende Aufsichtsräte?

Eine Antwort, die ich auf einer Hauptversammlung erhielt, hatte mich jedoch erschreckt: Schulungen waren keine erforderlich. Interessant an der Geschichte ist, dass sich dieses Unternehmen sich seit vielen Jahren in einer wirtschaftlich angespannten Lage befindet. Es stellt sich die Frage nach der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells – und die Aufsichtsräte wissen schon alles? Kaum vorstellbar. Das mag sicherlich nicht der Regelfall sein, doch wie heißt es doch so schön: „Man lernt nie aus.“

Gerade beim Thema Digitalkompetenz wird den Aufsichtsräten immer wieder Nachholbedarf nachgesagt. Wie soll auch ein Aufsichtsrat ein Unternehmen hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells beraten, das selbst Online-Schulungen strikt ablehnt? Aufsichtsräte sollten doch grundsätzlich eher offen sein gegenüber Neuem. Schließlich muss ein Unternehmen auch immer wieder neue Wege beschreiten und braucht vor allem dann den Rat und die kritische Stimme des Aufsichtsrates.

 

 

Kostenübernahme für Outplacement- und Newplacement-Beratungen steuerfrei

Ich weiß nicht, ob die Begriffe Outplacement-Beratung und Newplacement-Beratung tatsächlich im angelsächsischen Raum gebräuchlich sind der ob es sich um Euphemismen handelt, die das unschöne Wort “Kündigungs-Beratung” verniedlichen sollen.

Wie dem auch sei: In den vergangenen Monaten ist die steuerliche Behandlung besagter Beratungsleistungen zunehmend in den Fokus geraten, da eine – zunächst wohl nur interne – Anweisung der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung allgemein bekannt geworden ist, wonach die Übernahme der Kosten für Outplacement- und Newplacement-Beratungen durch den (Ex-)Arbeitgeber üblicherweise zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen soll (vgl. Steuern mobil Nr. 10 vom 01.10.2020).

Die Auffassung war nicht unumstritten, da seit dem 1.1.2019 bestimmte Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 19 EStG eigentlich steuerbefreit sind. Weiterlesen

Kosten für Steuerberaterlehrgang übernommen – Arbeitnehmer weg

Heute etwas aus der Rubrik “Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser.” Es geht um eine Steuerberaterkanzlei, die einer Mitarbeiterin den teuren Steuerberaterlehrgang bezahlt hat, jene aber anschließend die Kanzlei verlassen hat, ohne die Lehrgansgebühren an den Ex-Arbeitgeber zurückzuzahlen. Wir können natürlich nur raten, was der Grund für dies Haltung war. Hat sich die Steuerkanzlei falsch verhalten? Konnte die Mitarbeiterin woanders mehr verdienen?

Jedenfalls hat sie vor dem LAG Schleswig-Holstein einen Sieg errungen und muss die Kosten nicht erstatten, da eine eventuelle Rückzahlungsvereinbarung – wenn überhaupt – nur mündlich zustande gekommen und mangels Transparenz unwirksam sei (Urteil vom 21.8.2019, 3 Sa 67/19). Weiterlesen

BVerfG: Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, so das Urteil des BVerfG.

Die Rechtslage

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind gemäß § 9 Abs. 6 Satz 1 EStG nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Weiterlesen

Neue Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

Wer “fit für den Job” sein will, kommt um Weiterbildungen nicht umhin, und zwar oftmals auch nicht um Weiterbildungen, die mit dem ausgeübten Beruf – zunächst – nur mittelbar im Zusammenhang stehen. Der Gesetzgeber will nun Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers stärker fördern und hat daher einen § 3 Nr. 19 in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Steuerfrei sind danach Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Absatz 1 und 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen. Die Weiterbildung darf keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben (§ 3 Nr. 19 EStG, eingefügt durch das “Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften”).

Die Einzelheiten: Weiterlesen

Ab 2020: Änderungen bei der Lohnsteuer

Das bisherige Gesetzgebungsverfahren sieht eine ganze Reihe von Änderungen im Bereich der Lohnsteuer vor. Auf drei davon soll an dieser Stelle hingewiesen werden:

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Kosten für Yogakurs im Rahmen des Bildungsurlaubs steuerlich abziehbar?

In vielen Bundesländern besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung. Falls die Bildungsmaßnahme der beruflichen Weiterbildung dient, sind die – selbst getragenen – Aufwendungen zudem als Werbungskosten absetzbar. Kürzlich hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Yogakurs unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann.

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Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit

Einheitliche Erstausbildung versus Weiterbildung


Für in Ausbildung befindliche volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur dann ein Kindergeldanspruch, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden umfasst. Dabei können mehrere Ausbildungsabschnitte zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammen zu fassen sein. Von einer solchen einheitlichen Erstausbildung muss jedoch eine berufsbegleitend durchgeführte Weiterbildung abgegrenzt werden.

Dass dies nicht immer einfach und daher auch streitbar ist, zeigt der Fall, über den der BFH am 11.12.2018 (AZ: III R 26/18) zu urteilen hatte. Weiterlesen

Digitalisierung und der Mensch

In diesem Beitrag möchte ich verdeutlichen, dass Digitalisierung von Menschen geschaffen wird. Es steht in unserer Verantwortung wie menschlich die Digitalisierung umgesetzt wird. Zweifelsohne die Herausforderung für das nächste Jahrzehnt!

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