Corona-Wirtschaftshilfen: Wem hilft die Bundesregelung „Schadensausgleich“?

Seit dem 29.6.2021 ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III auf Grundlage der „Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19“ für von Schließungsanordnungen des Bundes und der Länder betroffene Unternehmen für Hilfen über 12 Mio. Euro möglich. Wer profitiert davon?

Hintergrund

Am 28.5.2021 hat die Europäische Kommission die Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19 genehmigt und damit den Weg frei gemacht für einen weiteren, vierten Beihilferahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Die neue Bundesregelung Schadensausgleich knüpft nach Methodik und Funktion an die Bundesregelung Novemberhilfe/ Dezemberhilfe (Schadensausgleich) an, unterscheidet sich von dieser aber in einigen Punkten, insbesondere bei der Schadensberechnung.

Wer profitiert von der neuen Schadensregelung?

Mit der neuen „Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich“ kann der Förderspielraum im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus um zusätzliche 40 Mio. Euro erweitert werden. Stützt sich ein Unternehmen auf alle vier Beihilferegime, kann es jetzt bei Vorliegen aller beihilferechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus eine Förderung in Höhe von insgesamt bis zu 52 Mio. Euro erhalten und so seine Liquidität verbessern: Weiterlesen