Unter diesem Titel hat das Bayerische Landesamt für Steuern, genauer gesagt die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce), eine Zusammenstellung für Social-Media-Akteure veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist sehr zu begrüßen und auch die zielgruppengerechte Darstellung ist herauszustellen. Daher „Daumen hoch“ an das Landesamt für Steuern.
Dabei beginnt die Zusammenstellung mit folgender Erkenntnis: „Das deutsche Steuerrecht ist komplex. Da fällt es selbst Fachleuten, die sich täglich damit beschäftigen, schwer, den Überblick zu bewahren.“ Auf anschauliche Art beschreibt das Bayerisches Landesamt für Steuern in Form eines FAQ steuerrelevante Bereiche für Influencer. Die Zusammenstellung soll dabei helfen Sensibilität in diesem Bereich herzustellen und zu verdeutlichen, dass bestimmte Pflichten im steuerlichen Kontext bestehen.