Zwei Tankstellen = ein Gewerbebetrieb

In den letzten Jahren, wahrscheinlich gar in den letzten Jahrzehnten, sind unzählige Urteile zu der Frage ergangen, ob ein Unternehmer einen oder zwei Gewerbebetriebe sein Eigen nennt. Das liegt wohl daran, dass jeder Fall gesondert zu betrachten ist und es dementsprechend fast immer einer Einzelfallentscheidung bedarf. Jüngst hat das FG Düsseldorf die Rechtsprechung um eine weitere Facette bereichert und entschieden, dass zwei Tankstellen desselben Pächters einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen (Urteil vom 23.6.2020, 10 K 197/17 G).

Es ging um folgenden Sachverhalt:

Der Kläger betrieb innerhalb einer Gemeinde auf derselben Straße zwei Tankstellen. Die Entfernung zwischen den beiden Tankstellen betrug ca. 600 Meter. Er stritt mit dem Finanzamt darüber, ob diese beiden Tankstellen als zwei gesonderte Gewerbebetriebe anzusehen waren und ihm folglich für beide Betriebe jeweils ein Gewerbesteuerfreibetrag zu gewähren war. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die beiden Tankstellen einen einheitlichen Gewerbebetrieb bilden würden. Infolgedessen addierte es die erzielten Ergebnisse der beiden Tankstellen und gewährte den Gewerbesteuerfreibetrag nur einmal. Der Kläger war hingegen der Ansicht, dass zwischen den beiden Tankstellen kein finanzieller, organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhang bestanden habe. Beide Betriebe seien separat geführt worden. Doch Einspruch und Klage blieben erfolglos. Weiterlesen