Finanzbehörde Hamburg äußert sich zur ertragsteuerlichen Behandlung von Airdrops im Privatvermögen (ENS- und TNS-Airdrops in 2021)

Bereits mit dem Erlass vom 11. Dezember 2017 (S 2256-2017/003-52) hatte sich die Finanzbehörde Hamburg zur ertragsteuerlichen Behandlung des Handels mit Bitcoins auf der privaten Vermögensphäre auseinandergesetzt und damit eine für die steuerliche Beratung bedeutsame und zu beachtende Verlautbarung veröffentlicht.

Mit dem jüngsten Erlass vom 17. April 2023 (S 2257 – 2022/004) hatte die Finanzbehörde Hamburg abermals die Gelegenheit, im Bereich der Kryptowährungen ihre Auffassung zu bekunden. Gegenstand des diesmaligen Erlasses ist die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Airdrops im Privatvermögen, und zwar von den ENS- und TNS-Airdrops (2021). Weiterlesen