Temporär befristete Umsatzsteuersatzsenkung: Verlängerung über den 31.12.2020 hinaus (erforderlich)? (Teil II)

Die unterschiedlichen Einordnungen im Hinblick auf die Wirkung der Mehrwertsteuersatzsenkung zum 01.07.2020 lässt die Frage aufkommen, inwiefern es zu einer Verlängerung der Maßnahme über den 31.12.2020 hinauskommen könnte. Während im Teil I dieses Blogs die unterschiedlichen Positionen (exemplarisch) aufgezeigt wurden, stellt Teil II dar, welche Besonderheiten seitens der Unternehmerschaft bei einer Verlängerung zu beachten wären und welche Alternativen der Bundesregierung zu Unterstützung der Corona-gebeutelten Wirtschaft (u.a.) zur Verfügung stehen. Weiterlesen

Temporär befristete Umsatzsteuersatzsenkung: Verlängerung über den 31.12.2020 hinaus (erforderlich)? (Teil I)

Zur Unterstützung der durch die Corona-Krise stark angeschlagenen Wirtschaft hatte sich die Bundesregierung am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Unter anderem wurde im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze beschlossen.

Seit dem 01.07.2020 gilt damit in Deutschland eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze:

  • der Regelsteuersatz wurde von 19% auf 16% gesenkt,
  • der ermäßigte Umsatzsteuersatz wurde von 7% auf 5% gesenkt.

Die Befristung gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Danach soll dann wieder der alte Regelsteuersatz (bzw. ermäßigte Steuersatz) gelten. Stets betonte die Bundesregierung, dass die Absenkung der Steuersätze lediglich für diesen Zeitraum gelten solle und eine Verlängerung außer Frage stehe. Die nicht nur anhaltende, sondern sich vielmehr zuspitzende Krise lässt jedoch zunehmend Zweifel an dieser Position aufkommen. Gerade vor dem Hintergrund des erneuten Lockdowns (light) – allein dieser soll nach neuesten Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) die deutsche Wirtschaft rund 19,3 Mrd. Euro kosten – stellt sich daher die Frage, ob eine Verlängerung der Mehrwertsteuersatzsenkung über den 31.12.2020 hinaus sinnvoll ist. Weiterlesen

Umsatzsteuersenkung: Ein Zwischenfazit

Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturstärkung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen verabschiedet, Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Die mit Sicherheit umsetzungsintensivste steuerliche Maßnahme stellt die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 dar.

Finanzbedarf? 20 Milliarden Euro. Ziel? Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland. Zielerreichung? derzeit offen.

Sicher ist allerdings, dass seit dem 3. Juni 2020 die Unsicherheiten im Hinblick auf die temporäre Umsatzsteuerreduktion bei vielen Steuerpflichtigen groß sind. Zwar wurde am 30. Juni ein umfangreiches BMF-Schreiben zur temporären Umsatzsteuerreduktion veröffentlicht, welches im Kern auf den bisherigen BMF-Schreiben (zu den letzten Umsatzsteuererhöhungen von 1993, 1998 und 2006) basiert, der Vorlauf für die Umstellung kann allerdings als äußerst sportlich bezeichnet werden. Weiterlesen