Wie ist der Forderungsverzicht gegenüber der eigenen GmbH zu behandeln?

Gerade im Mittelstand werden häufig Darlehen an die eigene GmbH vergeben und leider kommt auch manchmal zu einem Forderungsverzicht. Welche steuerlichen Auswirkungen dieser hat, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Zunächst ist insoweit auf der ersten Ebene zu unterscheiden, ob der Forderungsverzicht betrieblich oder gesellschaftlich veranlasst ist.

Für eine betriebliche Veranlassung spricht immer, dass auch andere Gläubiger (als aus dem Gesellschafterkreis) auf Forderungen verzichten. Insoweit steht die Sanierung der Gesellschaft im Vordergrund. In diesem Fall ist allerdings die Verbindlichkeit auch immer ertragswirksam auszubuchen, unabhängig ob die Forderung noch als werthaltig angesehen werden kann oder nicht.

Ein wenig differenzierter sieht es aus, wenn die Veranlassung für den Forderungsverzicht gesellschaftlicher Natur ist. Weiterlesen

Hinweis auf verdeckte Einlage nötig

Gerade im steuerlichen Geschäftsleben von GmbHs dreht sich viel um verdeckte Gewinnausschüttungen als auch um verdeckte Einlagen. Meistens wird hier das Finanzamt aktiv und der Steuerpflichtige bleibt passiv.

Tatsächlich sind jedoch praktisch Fälle denkbar, bei denen der Steuerpflichtige unbedingt aktiv werden muss!

So beispielsweise folgender Fall von Schwester-GmbHs, die beide zu 100 % einem Steuerpflichtigen gehören: Kommt es hier im Geschäftsverkehr zwischen den Schwester-GmbHs zu einer verdeckten Gewinnausschüttung ist Obacht geboten.

Folgendes Beispiel verdeutlicht was gemeint ist: GmbH 1 verkauft eine Immobilie an GmbH 2 zum Kaufpreis von 100. Der gemeine Wert/Teilwert der Immobilie beträgt jedoch 200. Beide Gesellschaften gehören zu 100 % dem Steuerpflichtigen A. Unter dem Strich liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung an den A vor, wie das Finanzamt auch besteuern wird.

Nicht mehr tätig wird das Finanzamt dann jedoch in Bezug auf die verdeckte Einlage bei GmbH 2. Hier muss der Steuerpflichtige selber tätig werden und dafür sorgen, dass die verdeckte Einlage auch tatsächlich festgestellt wird.