Fachkräftesicherung durch bessere Mitarbeiterbeteiligung – Was ist im Zukunftssicherungsgesetz geplant?

Am 21.9.2023 berät der Bundestag in erster Lesung das sog. Zukunftssicherungsgesetz. Mit einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen sollen dabei auch Anreize für eine stärkere Fachkräftebindung geschaffen werden.

Hintergrund

Mit dem Entwurf für ein „Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen“ (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) will die Bundesregierung die marktbasierte Finanzierung am deutschen Kapitalmarkt erleichtern. Damit werde zum einen die Position des Finanzstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt, zum anderen würden ökonomische Impulse gesetzt. Ein attraktiverer Kapitalmarkt und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten würden es vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Damit könnten innovative Entwicklungen und technologischer Fortschritt in Deutschland vorangetrieben werden, heißt es.

Zusätzlich würden junge Unternehmen wie auch etablierte KMU (im Wettbewerb um internationale Fachkräfte von neuen Steuererleichterungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz und plant die Änderung zahlreicher bestehender Gesetze aus dem Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Steuerrecht, wie Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Aktiengesetz, Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, BGB usw. Weiterlesen