FG unterhöhlt Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters

Die Zurückbehaltung von Unterlagen ist sicherlich für viele Steuerberater ein probates Mittel, um ihre offenen Honorarforderungen durchzusetzen. Das FG Schleswig-Holstein hat allen Beratern, die von diesem Mittel Gebrauch machen, allerdings einen erheblichen Dämpfer versetzt (Beschluss vom 12.10.2015, 2 V 95/15, Az. BFH II B 97/15).

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Rechnung falsch – Zahlung verweigern? (Teil 1)

In der Praxis keine Seltenheit: der unternehmerische Kunde bezieht eine Leistung und ist unzufrieden. Er verweigert vorerst die Bezahlung und behilft sich mit dem Einwand einer fehlerhaften Rechnung. Diese grundsätzlich nachvollziehbare Handhabung treibt mitunter inzwischen kuriose Blüten. Und was passiert eigentlich, wenn sich die rückwirkende Rechnungsberichtigung durchsetzt? Weiterlesen