Am 4.12.2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 mehrheitlich beschlossen. Ob die Entlastungen für Unternehmen und Bürger aber wirklich ab 1.1.2026 umgesetzt werden, hängt im Bundesrat „am seidenen Faden“. Hintergrund Mit dem Beschluss des Bundestages hat die Regierungskoalition ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die Steuern zu senken. Die Entlastungen für Unternehmen und Bürger sollen zum 1.1.2026 in Kraft treten – wenn der Bundesrat dem Gesetz abschließend zustimmt. Eckpunkte des steuerlichen Entlastungspakets: Gastronomie: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants und für Verpflegungsdienstleistungen wird dauerhaft auf sieben Prozent verringert. Getränke sind davon ausgenommen. Berufspendler: Die Entfernungspauschale von 38 Cent pro...
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Eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund eines Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids ergangen war, bleibt auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und durch Einzelveranlagungsbescheide ersetzt wird, und zwar auch für den Fall, dass sämtliche Einkünfte allein auf einen der Ehegatten entfallen – so lautet der zweite Leitsatz des BFH-Urteils vom 30.7.2025 (X R 11/23). Ich werde nachfolgend versuchen, das Urteil mit eigenen Worten wiederzugeben, zumal die Begründung des BFH recht schwer verständlich ist und wohl nur AO-Liebhaber begeistern dürfte. Der Sachverhalt: Ursprünglich waren die mittlerweile getrennt lebenden Eheleute zusammenveranlagt worden. In 2019 ergingen gegen die damaligen Eheleute geänderte...
Am 19.11.2025 hat das Bundeskabinett den Rentenversicherungsbericht 2025 beschlossen, dessen Modellrechnungen Grundlage der Prognose für die Rentenentwicklung in dem nächsten Jahre ist. Die Aussichten sind in den nächsten Jahren noch stabil, aber langfristig muss man sich eher Sorgen machen. Was beinhaltet der Rentenversicherungsbericht? Der Rentenversicherungsbericht ist ein jährlicher Bericht der Bundesregierung, der der Information der Öffentlichkeit und der Politik über den Zustand der gesetzlichen Rentenversicherung und die absehbaren Entwicklungen dient. Er enthält zentrale Kennzahlen wie Einnahmen, Ausgaben, Beiträge und die voraussichtliche Entwicklung der Rentenhöhe für die nächsten 15 Jahre, um Transparenz zu schaffen und die finanzielle Tragfähigkeit der Rentenversicherung zu...
Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen werden von den Rentenversicherungsträgern zunehmend als abhängig beschäftigt und damit als sozialversicherungspflichtig angesehen. Das dies vielfach rechtens ist, hat das BSG mit seinem so genannten Herrenberg-Urteil bestätigt und in einem weiteren Urteil auch keinen Vertrauensschutz zugelassen (BSG-Urteil vom 28.6.2022, B 12 3/20 R; BSG-Urteil vom 5.11.2024, B 12 BA 3/23 R). Allerdings ist im Anschluss der Gesetzgeber auf den Plan getreten: Bildungseinrichtungen müssen bis Ende 2026 keine Sozialversicherungsbeiträge für betroffene Lehrkräfte zahlen, auch wenn deren Tätigkeit nach dem Herrenberg-Urteil als abhängig einzustufen wäre (§ 127 SGB IV). Zur Nutzung dieser Übergangsregelung ist eine explizite Zustimmung der jeweiligen...
Die deutsche Wirtschaft findet aus ihrer historischen Schwächephase nicht heraus und ist für jeden, die Wettbewerbsfähigkeit stärkenden Impuls dankbar. Eine wesentliche Stellschraube kann dabei die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung sein. Deutsche Kapitalgesellschaften sehen seit diesem Jahr immerhin ein Licht am Ende des Tunnels. Von 2028 bis 2032 sinkt die Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent. Das ist zu langsam und die fünf Tippelschritte sorgen für viel Ärger mit der Berechnung latenter Steuern, aber am Ende der Strecke sollte die deutsche Tarifbelastung international mindestens so wettbewerbsfähig sein wie nach der letzten Reform 2008. Einkommensteuer: Freude sieht anders aus Anders sieht...
Das Sozialversicherungsrecht hält manche Kuriosität bereit – so etwa beim so genannten Phantomlohn. Dabei spreche ich nicht von Fällen des Missbrauchs oder der Benachteiligung von Arbeitnehmern. Nein, selbst wenn bestes Einvernehmen herrscht, sagt ihnen irgendjemand, dass der Arbeitslohn nicht X, sondern Y sein müsste und dieser Phantomlohn Y der Sozialversicherungspflicht unterliegt. So geschehen nun auch in zwei aktuellen Urteilen des BSG, die ich zum Aufreger des Monats gekürt habe (BSG-Urteile vom 13.11.2025, B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R). Der Sachverhalt: Den beiden BSG-Urteilen vorausgegangen sind Urteile des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 19.4.2023, L 5 BA 1846/22) und des LSG...
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