Kleine PV-Anlage und gewerbliche Infizierung: Umwandlung in GmbH & Co. KG noch in 2022?

In meinem Blog-Beitrag „PV-Anlage in einer Vermietungs-GbR? Besser gestern als heute handeln!“ habe ich das aktuelle Urteil vom 30.6.2022 (IV R 42/19) vorgestellt, mit dem der BFH entschieden hat, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage die Vermietungseinkünfte einer vermögensverwaltenden GbR selbst dann gewerblich infiziert, wenn aus der PV-Anlage nur Verluste erwirtschaftet werden. Das heißt also, dass bei einer rein vermögensverwaltenden GbR das gesamte Immobilienvermögen steuerverstrickt werden kann, wenn die gewerbliche Infizierung über die PV-Anlage eintritt. Über die Bagatellregelung und Ausweichgestaltungen soll hier nicht weiter geredet werden. Weiterlesen

PV-Anlage in einer Vermietungs-GbR? Besser gestern als heute handeln!

Steuerrechtlern läuft es eiskalt den Rücken herunter, wenn sie die Begriffe „gewerbliche Abfärbung“ oder „gewerbliche Infizierung“ hören. Steuerliche Laien hingegen können mit den Begriffen zumeist nichts anfangen – bis sie einen bösen Brief von ihrem Finanzamt erhalten, mit dem ihnen mitgeteilt wird, dass ihre Vermietungseinkünfte plötzlich zu gewerblichen Einkünften geworden sind. Nach einem aktuellen Urteil des BFH kann dieser Fall schneller eintreten als der eine oder andere vielleicht denken mag.

Der BFH hat nämlich mit Urteil vom 30.6.2022 (IV R 42/19) entschieden, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage die Vermietungseinkünfte einer vermögensverwaltenden GbR selbst dann gewerblich infiziert, wenn aus der PV-Anlage nur Verluste erwirtschaftet werden. Weiterlesen

Gewerbliche Infizierung – Praxiswert wandelt sich zum Geschäftswert

Die gewerbliche Infizierung der Einkünfte einer Freiberufler-Sozietät stellt in vielen Fällen den steuerlichen Super-GAU dar. Lediglich in Gemeinden mit niedrigen Gewerbesteuer-Hebesätzen wären die Auswirkungen zu verkraften. Allerdings müssen auch diese Gesellschaften „eine Kröte schlucken“, zumindest wenn sie erst wenige Jahre existieren: Nach dem Urteil des FG Münster vom 24.1014 (13 K 2297/12 F) wandelt sich nämlich ein Praxiswert aufgrund der gewerblichen Infizierung in einen Geschäftswert, der zwingend über 15 Jahre abzuschreiben ist (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG). Weiterlesen