Am 5.6.2025 hat sich der Bundestag abermals mit dem Solidaritätszuschlag befasst. Ob der AfD-Antrag „Standort Deutschland stärken – Solidaritätszuschlag abschaffen“ (BT-Drs.2 1/343) allerdings Aussicht auf Erfolg, erscheint mehr als zweifelhaft.
AfD fordert erneut sofortige Abschaffung des Soli für alle
Seit dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum 31.12.2019 mangelt es dem Solidaritätszuschlag nach Auffassung der AfD an Legitimation. Er sei deshalb abzuschaffen. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Finanzausschuss. Wann der Antrag abschließend in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt wird, ist derzeit unbekannt.
Bewertung der Gesetzesinitiative
Man mag die weitere Erhebung des Soli bei einer kleinen Gruppe sog. Besserverdiener (deshalb wird auch von einer „Reichensteuer“ geredet) für verfehlt halten. Dennoch hat der jetzige Antrag jedenfalls im aktuellen politischen Umfeld keine Umsetzungschance. Die verfassungsrechtliche Lage ist seit dem jüngsten BVerfG-Urteil vom März 2025 geklärt: Auch wenn den Gesetzgeber eine fortlaufende Beobachtungspflicht trifft, ist nach dem Urteil vor 2030 mit einer erneuten Befassung des Parlaments nicht zu rechnen – auch wenn der BFH (30.1.2023 – IX R 15/20) das strenger beurteilt und den Gesetzgeber nach einem Zeitraum von 30 Jahren (also in 2025) für überprüfungspflichtig gehalten hat.
Politisch sind die Fronten ebenfalls aktuell bereinigt: die CDU/CSU hatte – anders als die SPD – in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 die Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Wahlprogram der CDU/CSU, S.2: „Wir… schaffen den Rest-Soli ab..“) zwar angekündigt, sich aber von diesem Versprechen im Koalitionsvertrag 2025 wieder verabschiedet: „Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.“ (Koalitionsvertrag Seite 45, Zeile 1442 bis 1448).
Wer meint, dass sich an dieser politischen Großwetterlage in der laufenden Legislaturperiode noch etwas ändert, glaubt wahrscheinlich auch an den sicheren Lottogewinn am Wochenende.
Weitere Informationen:
- Deutscher Bundestag – Abschaffung des Solidaritätszuschlags gefordert (BT-Drs. 21/343)
- Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag (PM BVerfG)
- Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD
Ein Beitrag von:
-
- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
- ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
- ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg
Warum blogge ich hier?
Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.