Steuererklärung mit dem Smartphone – aber vorerst nicht für jeden

Ab dem 1.7.2026 können Bürger ihre Steuererklärung in der App „MeinELSTER+“ mit nur einem Klick abgeben: digital – schnell, sicher und ohne Papier. Das haben die Finanzministerien der Länder am 13.2.2026 übereinstimmend mitgeteilt.

Hintergrund

Nach dem erklärten Ziel der Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025 soll die Digitalisierung deutlich vorangetrieben werden – auch in der Steuerverwaltung. Die Digitalisierung im Besteuerungsbereich hat bereits deutlich am Tempo gewonnen: Die Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung in digitaler Form über ELSTER nimmt zu, welches  bundesweit bereits von rund 24 Millionen Menschen genutzt wird. Das Steuerportal ELSTER wird von allen Bundesländern gemeinsam verantwortet. Dort können Bürger ihre Steuererklärung komplett digital erledigen.

Was geht ab 1.7.2026

Ab 1.7.2026 soll nun die Steuererklärung per App auf dem Smartphone mit nur einem Klick bundesweit für erste Anwendergruppen verfügbar sein. Bayern hat die neue App-Funktion MeinELSTER+ in Abstimmung mit allen Bundesländern entwickelt, sie steht ab Juli 2026 zur Verfügung. Bereits ab 31.3.2026 können sich Bürger, die in den Anwendungskreis fallen und diese Funktion künftig nutzen möchten, in der MeinELSTER+ App für die Funktion freischalten lassen. Ab Juli erhalten die Betreffenden dann von den Finanzämtern eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit ihren bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden – Änderungen oder Anpassungen sind vor Versand jederzeit noch möglich.

Wer kann die neue Funktion nutzen?

Die neue Funktion „okELSTER“ kann ab 1.7.2026 vorerst nur von ledigen, kinderlosen Arbeitnehmern sowie Beziehern von Alterseinkünften genutzt werden. Diese neue Form der Steuererklärung ist damit für rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige bundesweit möglich. Funktionen und Anwenderkreis der App soll in der kommenden Zeit nach und nach weiter ausgebaut werden, damit auch andere Steuerpflichtige profitieren können.

Bewertung

Das neue Tool ist Teil von ELSTER, dem bislang erfolgreichsten eGovernmentverfahren Deutschlands. Es ist sehr zu begrüßen und ein wichtiger Meilenstein in Sachen Digitalisierung und Nutzerfreundlichkeit der Steuerverwaltung.

Insgesamt ist die Steuerverwaltung in Sachen Digitalisierung auf einem guten Weg. Der durch das BEG IV eingeführte § 122 AO wurde Ende 2025 durch das MindStAnpG nochmals geändert: Danach gilt §122a Abs.1 S.2 AO in der Fassung ab 1.1.2026 erst ab 1.1.2027.

Das bedeutet für Steuerpflichtige: Steuerpflichtige erhalten bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung nicht automatisch wie ursprünglich ab dem 1.1.2026 geplant einen digitalen Steuerbescheid. Diese Form der Bekanntgabe steht weiterhin im Ermessen des Finanzamts.

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

Kommentare zu diesem Beitrag:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Bitte habe etwas Geduld.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


ARCHIV

Archiv