Die BaFin prüft derzeit die Rechnungslegung der Gerresheimer AG. Doch eine Anlassprüfung bedeutet nicht automatisch, dass ein Unternehmen falsch bilanziert hat. Ein Blick auf frühere Fälle zeigt: Manchmal findet die Aufsicht Fehler – manchmal auch nicht.
Anlassprüfung: Wenn etwas auffällt
Die BaFin überwacht die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland. Ein wichtiges Instrument dabei ist die sogenannte Anlassprüfung.
Der Name ist relativ selbsterklärend:
Eine Anlassprüfung wird nicht routinemäßig, sondern aufgrund eines konkreten Hinweises oder Verdachts eingeleitet.
Solche Hinweise können aus verschiedenen Quellen stammen, zum Beispiel:
- Auffällige Entwicklungen in den Abschlüssen,
- Hinweise von Marktteilnehmern oder Analysten,
- Medienberichte,
- Hinweise von Whistleblowern,
- oder auch Auffälligkeiten in der Berichterstattung des Unternehmens.
Wenn die BaFin solche Hinweise für plausibel hält, kann sie eine Prüfung der Rechnungslegung einleiten. Dabei können sowohl Jahresabschlüsse als auch Zwischenabschlüsse oder einzelne Bilanzierungsthemen untersucht werden.
Aktuell betrifft das die Gerresheimer AG. Die BaFin hat eine Prüfung des Konzernzwischenabschlusses zum 31. Mai 2025 eingeleitet und zugleich eine bereits laufende Prüfung früherer Abschlüsse ausgeweitet. Im Mittelpunkt stehen mögliche Fragen zur Rechnungslegung, etwa zur Umsatzrealisierung oder zur Darstellung bestimmter Risiken.
Wichtig ist dabei: Die Einleitung einer Anlassprüfung bedeutet grundsätzlich nicht, dass bereits ein Fehler feststeht. Sie bedeutet zunächst nur, dass die Aufsicht genauer hinschaut.
Anlassprüfung heißt nicht automatisch Bilanzfehler
Ein Beispiel ist eine Anlassprüfung bei der HOCHTIEF AG. Die BaFin hat sich die Rechnungslegung des Unternehmens genauer angesehen – am Ende jedoch keine Fehler festgestellt. Auch solche Ergebnisse sind für den Kapitalmarkt relevant. Denn sie schaffen Klarheit und können Vertrauen stärken, siehe:
„BaFin prüft – und findet nix“: Warum selbst Nicht-News wichtig sind
Ähnlich verlief die Prüfung beim Immobilienunternehmen FCR Immobilien AG. Auch hier leitete die BaFin eine Anlassprüfung ein – und kam letztlich zu dem Ergebnis, dass keine Beanstandungen vorlagen – siehe:
FCR Immobilien: Wenn die BaFin prüft – und nichts beanstandet
Andere Fälle zeigen dagegen, dass Anlassprüfungen durchaus Teil einer größeren Unternehmensgeschichte sein können. Beim Immobilienkonzern Accentro Real Estate AG etwa traf die BaFin-Prüfung auf ein ohnehin schwieriges Umfeld mit operativen Herausforderungen, einem geplatzten Deal und zunehmendem Druck am Kapitalmarkt.
Die BaFin stellte schließlich auch einen Rechnungslegungsfehler fest. Dabei ging es um Forderungen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG. Die erforderliche Wertberichtigung wurde nicht im richtigen Zeitraum erfasst, sondern erst ein Quartal später gebucht. In der Folge waren die Forderungen in den betroffenen Abschlüssen zunächst zu hoch ausgewiesen – siehe:
„Geplatzter Deal, geschönte Zahlen? Accentro unter BaFin-Beobachtung“
„Immobilienkonzern Accentro unter Druck – kein Sommerloch in Sicht“
Wer sich einen breiteren Überblick über typische Fehlerquellen in der Rechnungslegung verschaffen möchte, findet zudem in meinem Beitrag zur BaFin-Bilanzkontrolle 2024 eine Zusammenfassung der wichtigsten Prüfungsschwerpunkte und Beanstandungen – siehe:
BaFin-Bilanzkontrolle 2024: Zahlen, Fehler, blinde Flecken
Die Beispiele zeigen: Eine Anlassprüfung bedeutet zunächst nur, dass geprüft wird – nicht automatisch, dass ein Rechnungslegungsfehler vorliegt.
Und mein Senf dazu
Sobald die BaFin eine Anlassprüfung ankündigt, ist die Schlagzeile meist schnell geschrieben:„BaFin prüft Unternehmen XY.“
Und im Kopf vieler Anleger folgt sofort der zweite Satz: „Dann muss da ja etwas faul sein.“ Ganz so einfach ist es aber nicht.
Eine Anlassprüfung ist zunächst einmal nur ein Instrument der Aufsicht, um Hinweisen nachzugehen. Manchmal bestätigt sich der Verdacht. Manchmal endet die Prüfung ohne Beanstandung. Und manchmal geht es – wie bei Accentro – um zeitliche Abgrenzungsfragen, also darum, wann ein Aufwand zu erfassen gewesen wäre.
Das ist für Rechnungsleger durchaus relevant, aber weit entfernt von dem, was man landläufig als „Bilanzskandal“ bezeichnet.
Trotzdem lohnt sich für Anleger ein genauer Blick. Denn Anlassprüfungen zeigen häufig, wo die sensiblen Punkte eines Abschlusses liegen:
Umsatzrealisierung, Bewertungen von Vermögenswerten, Wertminderungen oder komplexe Transaktionen.
Mit anderen Worten: Die BaFin prüft selten zufällig. Wenn sie hinschaut, gibt es meistens einen Grund. Aber dieser Grund ist nicht automatisch ein Skandal. Manchmal ist es nur ein Bilanzierungsdetail. Manchmal eine verspätete Abschreibung. Und manchmal – das kommt auch vor – stellt sich am Ende heraus, dass alles korrekt war.
Die wichtigste Lehre für Anleger lautet daher: Eine Anlassprüfung ist ein Signal zum Hinsehen – nicht zum Vorverurteilen.
Oder, etwas zugespitzt formuliert: Die BaFin stellt die Frage. Die Antwort kommt erst am Ende der Prüfung.
Lesen Sie hierzu meine Beiträge zu Gerresheimer:
- Ausnahmsweise zu optimistisch…
- Gerresheimer: Wenn der Prüfungsschwerpunkt plötzlich zum Problem wird
- Gerresheimer: Wenn sich schlechte Nachrichten stapeln
- Vom Einzelfall zum Vertrauensproblem
- Key Audit Matters: Prüfungsschwerpunkt – oder Beruhigungspille?
- Informationen der BaFin: Gerresheimer AG: BaFin leitet Prüfung für den Konzernzwischenabschluss zum 31. Mai 2025 und den zugehörigen Konzernzwischenlagebericht ein und erweitert Anlassprüfung für den Konzernabschluss zum 30. November 2024 und den zugehörigen Lagebericht