Prüfer unter Beobachtung: Warum die APAS zunehmend sichtbar wird

Viele Leser von Geschäftsberichten kennen die BaFin. Die Behörde sorgt regelmäßig für Schlagzeilen, wenn sie Bilanzierungsfehler feststellt oder Unternehmen einer Bilanzkontrolle unterzieht. Deutlich weniger bekannt ist dagegen eine andere Institution: die Abschlussprüferaufsichtsstelle, kurz APAS.

Dabei taucht ihr Name immer häufiger in den Medien auf. Aktuell berichtet die Presse über ein Vorermittlungsverfahren der APAS gegen Deloitte im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses der DekaBank. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die Bilanzierung eines aktivierten Steueranspruchs, sondern auch die Frage, ob der Abschlussprüfer seine Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Der Fall wirft eine spannende Frage auf: Warum rückt die Aufsicht über Wirtschaftsprüfer zunehmend in den Fokus?

Die APAS – eine Behörde, die kaum jemand kennt

Die APAS ist die staatliche Aufsicht über Wirtschaftsprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dazu gehören insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen.

Ihre Aufgabe besteht nicht darin, Geschäftsberichte zu prüfen. Dafür sind die Unternehmen selbst, die Abschlussprüfer und im Rahmen der Bilanzkontrolle die BaFin zuständig. Die APAS prüft vielmehr die Prüfer.

Vereinfacht gesagt lautet ihre zentrale Fragestellung: Hat der Wirtschaftsprüfer seine Arbeit entsprechend den gesetzlichen und berufsrechtlichen Anforderungen durchgeführt?

Damit nimmt die APAS eine besondere Rolle im Kontrollsystem der Rechnungslegung ein. Während die BaFin auf den Abschluss blickt, blickt die APAS auf denjenigen, der den Abschluss geprüft hat.

Vom Nischenthema zum öffentlichen Interesse

Lange Zeit war die APAS außerhalb von Fachkreisen kaum bekannt. Das änderte sich spätestens mit Wirecard. Der Bilanzskandal hat nicht nur Fragen zur Rechnungslegung des Unternehmens aufgeworfen. Ebenso intensiv wurde diskutiert, warum die Abschlussprüfung die Probleme nicht erkannt hatte.

Die Folge waren politische Reformen und eine deutlich stärkere öffentliche Aufmerksamkeit für die Arbeit der Wirtschaftsprüfer. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wurden die Befugnisse der Aufsichtsbehörden erweitert. Gleichzeitig stiegen die Erwartungen an die Prüferaufsicht.

Heute wird nicht mehr nur gefragt, ob ein Unternehmen Fehler gemacht hat. Zunehmend stellt sich auch die Frage, ob die Prüfung ausreichend kritisch und mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt wurde.

Wenn die Bilanzkontrolle beim Prüfer ankommt

Genau hier wird es interessant. Nicht jede Bilanzkontrolle führt automatisch zu einem Verfahren gegen den Abschlussprüfer. Umgekehrt bedeutet ein Ermittlungsverfahren der APAS auch nicht automatisch, dass ein Berufsverstoß vorliegt. Dennoch zeigt die Praxis, dass Bilanzkontrollen und Prüferaufsicht häufig miteinander verbunden sind.

Stellt die BaFin Auffälligkeiten fest, kann dies Anlass sein, auch die zugrunde liegende Abschlussprüfung näher zu betrachten. Die APAS untersucht dann beispielsweise, ob die relevanten Prüfungsnachweise ausreichend waren, ob Risiken angemessen berücksichtigt wurden oder ob die Schlussfolgerungen des Prüfers nachvollziehbar sind.

Dabei geht es häufig um Bilanzierungsfragen, die erhebliche Ermessensspielräume enthalten. Gerade dort können unterschiedliche Einschätzungen aufeinandertreffen. Das macht solche Verfahren komplex. Denn die Frage lautet nicht zwangsläufig, ob eine Bilanzposition richtig oder falsch ist. Oft steht vielmehr im Mittelpunkt, ob der Wirtschaftsprüfer auf Basis der verfügbaren Informationen zu seinem Prüfungsurteil gelangen durfte.

Warum die APAS für Aufsichtsräte und Anleger wichtig ist

Für Aufsichtsräte, Investoren und andere Adressaten von Geschäftsberichten hat diese Entwicklung eine wichtige Bedeutung. Der Bestätigungsvermerk wird häufig als Gütesiegel verstanden. Tatsächlich beruht das Vertrauen in die Rechnungslegung jedoch auf mehreren Kontrollinstanzen:

  • Unternehmen erstellen den Abschluss.
  • Wirtschaftsprüfer prüfen ihn.
  • Die BaFin kontrolliert ausgewählte Abschlüsse.
  • Und die APAS überwacht die Arbeit der Abschlussprüfer.

 

Erst das Zusammenspiel dieser Ebenen schafft Vertrauen in die Kapitalmarktberichterstattung. Die zunehmende Sichtbarkeit der APAS ist deshalb kein Zeichen für ein Versagen des Systems. Vielmehr zeigt sie, dass die verschiedenen Kontrollmechanismen tatsächlich genutzt werden.

Und mein Senf dazu

Wenn ich mit Anlegern oder Aufsichtsräten über Geschäftsberichte spreche, stelle ich häufig fest, dass die APAS kaum bekannt ist. Die meisten kennen die BaFin. Viele kennen die Rolle des Wirtschaftsprüfers. Doch wer eigentlich kontrolliert, ob Wirtschaftsprüfer ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigen, wissen nur wenige. Dabei ist genau diese Frage für das Vertrauen in die Rechnungslegung entscheidend.

Nach meiner Wahrnehmung hat sich der Blick auf Abschlussprüfer in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Früher standen fast ausschließlich die Unternehmen im Fokus. Heute wird zunehmend hinterfragt, wie kritisch die Prüfung tatsächlich war und ob wesentliche Risiken ausreichend berücksichtigt wurden. Das halte ich grundsätzlich für eine positive Entwicklung.

Gleichzeitig sollte man vorsichtig sein, vorschnelle Schlüsse zu ziehen. Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet noch nicht, dass ein Berufsverstoß vorliegt. Ebenso wenig bedeutet eine Bilanzkontrolle automatisch, dass der Abschluss fehlerhaft ist.

Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Aufgaben der verschiedenen Institutionen. Die APAS ist weder Anklagebehörde noch Bilanzpolizei. Ihre Aufgabe besteht darin, die Qualität der Abschlussprüfung zu sichern und damit das Vertrauen in die Rechnungslegung zu stärken.

Dass ihr Name heute häufiger in den Schlagzeilen auftaucht als noch vor einigen Jahren, ist daher aus meiner Sicht kein Warnsignal. Es zeigt vielmehr, dass die Aufsicht über die Aufsicht inzwischen selbst stärker im Fokus steht. Und vielleicht ist genau das eine der wichtigsten Lehren aus Wirecard.

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker
    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
    • Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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