Eingeschränktes Testat – und kurz darauf prüft die BaFin

Warum sich der Blick in den Bestätigungsvermerk wieder einmal gelohnt hätte

Die BaFin hat angekündigt, den Konzernabschluss 2024 der pferdewetten.de AG zu prüfen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Bilanzierung aktiver latenter Steuern sowie die Werthaltigkeit von Anzahlungen.

Wer diese Meldung liest, könnte den Eindruck gewinnen, dass die Finanzaufsicht hier erstmals auf mögliche Problemfelder aufmerksam geworden ist. Tatsächlich gab es jedoch bereits Wochen zuvor deutliche Hinweise – und zwar dort, wo viele Leser eines Geschäftsberichts viel zu selten hinschauen: im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.

Kein Streit über Bilanzierung – sondern fehlende Prüfungsnachweise

Besonders interessant ist, dass der Abschlussprüfer kein uneingeschränktes Testat erteilt hat. Der Bestätigungsvermerk wurde eingeschränkt.

Der Grund dafür war allerdings nicht, dass der Prüfer zu einer anderen Bilanzierungsauffassung gelangte als das Unternehmen. Vielmehr fehlten ihm nach eigener Aussage ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise, um zwei wesentliche Bilanzierungsfragen abschließend beurteilen zu können.

Damit wird ein häufiges Missverständnis deutlich: Ein eingeschränktes Testat bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Bilanzierung fehlerhaft ist. Es kann ebenso bedeuten, dass der Prüfer die erforderlichen Nachweise nicht erhalten hat, um sich ein ausreichendes Prüfungsurteil bilden zu können.

Zwei Bilanzpositionen im Fokus

Der erste Kritikpunkt betrifft die Anzahlungen.

Nach Angaben des Unternehmens waren Anfang 2025 Kaufverträge rückabgewickelt beziehungsweise neu verhandelt worden. Dadurch war zum Bilanzstichtag unklar, ob den geleisteten Zahlungen künftig tatsächlich Vermögenswerte gegenüberstehen oder ob Rückforderungsansprüche bestehen. Zwar wurde bereits eine vollständige Wertminderung erfasst, der Abschlussprüfer konnte jedoch nicht beurteilen, ob diese Bewertung der Höhe und dem Grunde nach zutreffend war, weil ihm hierfür keine ausreichenden Prüfungsnachweise vorlagen.

Der zweite Kritikpunkt betrifft die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge.

Gerade diese Bilanzposition sorgt in der Praxis immer wieder für Diskussionen. Nach IAS 12 dürfen aktive latente Steuern grundsätzlich nur angesetzt werden, wenn künftig ausreichend steuerpflichtige Gewinne wahrscheinlich sind. Liegt – wie hier – eine Verlusthistorie („history of recent losses“) vor, steigen die Anforderungen an diesen Nachweis erheblich.

Genau hier setzte der Abschlussprüfer an. Aus seiner Sicht lagen keine ausreichenden Prüfungsnachweise dafür vor, dass diese erhöhten Voraussetzungen erfüllt sind. Auch insoweit wurde das Testat eingeschränkt.

Warum die BaFin nun genauer hinsieht

(c) magnific

Vor diesem Hintergrund überrascht die angekündigte BaFin-Prüfung kaum. Die Finanzaufsicht wird nun untersuchen, ob die Bilanzierung dieser Sachverhalte den IFRS tatsächlich entspricht. Dabei verfolgt sie allerdings eine andere Fragestellung als der Abschlussprüfer.

Während der Abschlussprüfer beurteilt, ob er auf Grundlage ausreichender Prüfungsnachweise ein Prüfungsurteil abgeben kann, untersucht die BaFin im Rahmen der Bilanzkontrolle, ob der veröffentlichte Abschluss den Rechnungslegungsvorschriften entspricht. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Prüfungsansätze – die sich im Ergebnis durchaus überschneiden können.

Der Bestätigungsvermerk liefert oft den ersten Hinweis

Der aktuelle Fall zeigt erneut, warum der Bestätigungsvermerk weit mehr ist als eine formale Pflichtlektüre am Ende des Geschäftsberichts. Viele Anleger lesen lediglich, ob das Testat uneingeschränkt oder eingeschränkt ausgefallen ist. Mindestens genauso wichtig ist jedoch die Begründung.

Gerade dort finden sich häufig Hinweise auf Bilanzpositionen, die mit erheblichen Ermessensspielräumen verbunden sind oder bei denen der Abschlussprüfer Schwierigkeiten hatte, ausreichende Prüfungsnachweise zu erhalten. Solche Hinweise sind oft der erste Anhaltspunkt dafür, wo Abschlussadressaten genauer hinschauen sollten.

Mein Senf dazu

Überraschend finde ich die Einleitung der BaFin-Prüfung nicht, im Gegenteil: Der Fall zeigt einmal mehr, welche wichtige Funktion die Abschlussprüfung für den Kapitalmarkt erfüllt.

Der Abschlussprüfer hat sich nicht damit begnügt, ein uneingeschränktes Testat zu erteilen. Er hat sein Prüfungsurteil eingeschränkt und dabei genau die beiden Bilanzierungsfragen benannt, die nun auch die BaFin zum Gegenstand ihrer Prüfung macht. Das zeigt, dass Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle keine konkurrierenden Systeme sind, sondern sich sinnvoll ergänzen.

Natürlich beantwortet ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk noch nicht die Frage, ob ein Bilanzierungsfehler vorliegt. Genau das wird nun die BaFin untersuchen. Aber der Fall zeigt eindrucksvoll, dass der Bestätigungsvermerk häufig frühzeitig Hinweise auf besonders kritische Bilanzierungsfragen liefert.

Mindestens genauso spannend wird deshalb der Blick auf den Konzernabschluss 2025 sein. Dort wird sich zeigen, wie das Unternehmen mit den vom Abschlussprüfer aufgezeigten Themen umgeht und ob die Voraussetzungen für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern und die Bewertung der Anzahlungen künftig überzeugender nachgewiesen werden können.

Weitere Informationen

 

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker
    • Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen)
    • Diplom-Volkswirtin
    • Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik
    • Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal
    • Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
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    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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