Autor: Christian Herold
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
In meinem Blog-Beitrag „Umwandlungshemmnis Investitionsabzugsbetrag“ hatte ich Ende 2017 darauf hingewiesen, dass ich kein Freund von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) bin – zumindest wenn sie aus steuerlichen Gründen „nicht unbedingt benötigt werden“. Anders ausgedrückt: Wenn ohnehin genügend Liquidität vorhanden ist und die Gewinne stabil sind, Spitzen also nicht „geglättet werden müssen“, ist die Bildung eines IAB meines Erachtens zu hinterfragen. Ungeachtet dessen bin ich der Meinung, dass die ewigen Streitigkeiten um den IAB viel zu viele Kapazitäten bei Steuerberatern, Finanzbeamten und Gerichten binden. Angesichts der niedrigen Zinsen (ich meine nicht die Steuerzinsen) ist der Grund für die ursprüngliche Einführung, nämlich den betroffenen...
Ich gebe zu: Die Überschrift ist verwirrend. Für die Frage der Ausgleichsfähigkeit eines Verlustes i. S. d. § 15a EStG kann sie aber durchaus zutreffend sein, wenn man dem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf vom 10.4.2018 (10 K 3782/14 F) folgt. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass es für § 15a EStG maßgeblich darauf ankommt, ob ein Konto Eigenkapital- oder Fremdkapitalcharakter hat. Letzteres ist etwa dann anzunehmen, wenn auf einem Konto, auf dem Gewinne verbucht werden, keine Verluste verrechnet werden. Auch Söffing schreibt in dem Buch „Die GmbH & Co. KG“ (NWB-Verlag, Herne, Rz. 334): „Dieses Gewinnkonto stellt handelsrechtlich ein Privatkonto...
Nun ist er also da, der Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Verankert werden soll die Förderung im geplanten § 7b EStG, der – wie könnte es anders sein – sieben Absätze umfasst und durch die Paragrafen 37 und 52 flankiert wird. Ich erlaube mir, lediglich auf Absatz 5 des § 7b EStG-E zu verweisen:
Die Veranstalter von sogenannten Dinner-Shows scheinen hartnäckige Menschen zu sein. Wenn ich richtig gezählt habe, sind sie in jüngster Zeit das dritte Mal vor dem BFH unterlegen, das heißt, die Dinner-Shows unterliegen nach Ansicht des BFH dem Regelsteuersatz. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt (BFH-Urteil vom 13.6.2018, XI R 2/16). Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen die Eintrittsberechtigungen für Theater und den Theatervorführungen vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler zwar dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuerermäßigung setzt jedoch voraus, dass die begünstigte Vorführung der Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung ist und den...
Erneut hat der BFH geurteilt, dass die Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen Übermittlung seiner Bilanz und GuV keine unbillige Härte darstellt. Im aktuellen Fall hat er diesen Grundsatz sogar auf ein Unternehmen übertragen, das sicherungstechnische Einrichtungen herstellt und vertreibt (BFH-Urteil vom 15.5.2018, VII R 14/17).
Vor einigen Jahren sang Herbert Grönemeyer „Was soll das?“ Irgendwie geht mir das Lied nicht aus dem Kopf, seit ich die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur „Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen beim Ankauf von Hotelkontingenten“ zur Kenntnis genommen habe (BT-Drucks.19/3875).
Betriebsfeiern sind nicht bei allen Arbeitnehmern beliebt. Daher kommt es vor, dass ihnen der eine oder andere Mitarbeiter fern bleibt. Natürlich kann es auch aus Krankheits- oder anderen persönlichen Gründen Absagen geben. Dann stellt sich die Frage, wie die verbleibenden Kosten auf die Arbeitnehmer steuerlich aufzuteilen sind. Doch zunächst zu den Grundsätzen:
Wird ein Unternehmen an einen nahen Angehörigen veräußert – oder an eine GmbH, an der der Angehörige maßgeblich beteiligt ist –, so stellt sich die Frage nach dem steuerlich angemessenen Kaufpreis. Das FG Münster hat sich kürzlich mit der Frage befasst, wann eine verdeckte Gewinnausschüttung beim Erwerb eines Einzelunternehmens von einem geraden Verwandten des GmbH-Hauptgesellschafters vorliegt (FG Münster 21.2.2018, 10 K 2253/14 K,F).
Vielleicht kann es der eine oder andere nicht mehr hören, aber dennoch nehme ich den aktuellen Beschluss des FG Köln vom 6.6.2018 (15 V 754/18) zum Anlass, um erneut dringend darauf hinzuweisen, dass das Fehlen der Organisationsunterlagen zur Kasse (Kassenführung) zu empfindlichen Hinzuschätzungen führen kann. In einem Fall, der derzeit vor dem FG Köln verhandelt wird, hat das Finanzamt sogar eine Hinzuschätzung von 10 Prozent für gerechtfertigt gehalten. Diese wird im Laufe des FG-Verfahrens sicherlich noch reduziert werden müssen, aber dennoch zeigen die Entscheidung und vor allem der zugrundeliegende Sachverhalt, dass weder die Finanzämter noch die Finanzgerichte auf die Organisationsunterlagen...
In bestimmten Fällen kann es dazu kommen, dass Vermögensgegenstände im Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und später Erträge aus diesem Vermögen zusätzlich mit Einkommensteuer belastet sind. Daher kann bei der späteren Einkommensteuer, die der Erbe zu bezahlen hat, die bereits früher gezahlte Erbschaftsteuer – nach einem komplizierten Berechnungsschema – steuermindernd angerechnet werden (§ 35b EStG). Die Vorschrift bzw. das Thema „Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer“ haben eine durchaus wechselvolle Geschichte.
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 13. Juni 2025
BAG: Verzicht auf gesetzlichen Urlaub ist nichtig!
-
Lutz Ritter 12. Juni 2025
Wenn der Staat stiften geht – warum das Finanzgericht beim Thema „gesicherte Zweckverwendung“ ganz genau hinschaut
-
Christian Herold 11. Juni 2025
Berufskraftfahrer und die Tücken bei der Berechnung der Übernachtungspauschale
-
Christian Herold 9. Juni 2025
Upcycling alter Möbel - BFH hebt FG-Entscheidung auf
-
Christian Herold 6. Juni 2025
Ist die Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?
NEUESTE KOMMENTARE
02.06.2025 von Heiko Haupt
Aufwendungen für ein Ferienlager sind keine Kinderbetreuungskosten
01.06.2025 von [Rw]
Aufwendungen für ein Ferienlager sind keine Kinderbetreuungskosten
12.06.2025 von Sebastian Wenzel
Berufskraftfahrer und die Tücken bei der Berechnung der Übernachtungspauschale