Autor: Christian Herold
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Das Thema „Belegvorhaltepflicht“ lässt die Gemüter in den Steuerkanzleien hochkochen. Ich gebe zu: Auch ich bin mit der Art und Weise, wie die Finanzverwaltung auf die neue Rechtslage reagiert, nicht einverstanden. Anstatt den Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen „Brot“ zu geben, gibt man ihnen nur „Steine“. Bemerkenswert finde ich die eine oder andere Aussage in einem Schreiben der Thüringer Landesfinanzdirektion vom 27.4.2018. So heißt es dort unter anderem: „Die Thüringer Steuerverwaltung empfiehlt im Unterschied zu einzelnen anderen Bundesländern nicht, dass mit der Steuererklärung grundsätzlich und immer auf die Einreichung jeglicher Belege verzichtet werden soll.“ Im Klartext: Es gibt Bundesländer, die die Belegvorhaltepflicht...
In meinem Blog-Beitrag „Dienstwagen – viel Arbeit für Arbeitgeber ab 2019“ habe ich darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2019 verpflichtet sind, auf Verlangen des Arbeitnehmers die so genannte Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzuwenden. Ausnahme: Es gelten andere arbeits- oder dienstrechtliche Vereinbarungen. Ich war – ehrlich gesagt – zunächst geneigt, allen Arbeitgebern zu raten, eine entsprechende arbeits- oder dienstrechtliche Regelung zu treffen, um den Aufwand bei der Lohnabrechnung in Grenzen zu halten.
Ursprünglich ist die Ein-Prozent-Regelung einmal ins Leben gerufen worden, um die Besteuerung der Überlassung von Dienstwagen möglichst einfach zu gestalten. Wir wissen, dass die Regelung – wie viele andere „Vereinfachungsregelungen“ auch – ihr Ziel verfehlt hat. Spätestens ab dem Jahre 2019 wird es aber noch besser. Es geht um die Besteuerung der Kfz-Überlassung für Fahrten zwischen Wohnung und (erster) Tätigkeitsstätte.
Viele Menschen gehören heute zwar keiner Kirche mehr an, möchten aber dennoch, dass bei ihrer Trauerfeier eine Ansprache oder Trauerrede gehalten wird. Gleiches gilt bei Hochzeitsfeiern. Bisher ist nicht eindeutig geklärt, ob Trauer- oder Hochzeitsredner bezüglich der Einkommensteuer eine gewerbliche oder künstlerische (= freiberufliche) Tätigkeit ausüben und ob ihre Leistungen dem regulären oder den ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Die OFD Frankfurt/M. hat nun zumindest zu der umsatzsteuerlichen Sichtweise Stellung genommen (Verfügung vom 06.03.2018, S 7240 A-24-St 16).
Der BFH hat am 9.1.2018 (IX R 34/16) ein Urteil gefällt, dessen Bedeutung sich nicht auf den ersten Blick erschließt, dessen Reichweite aber durchaus enorm sein kann. Der zweite Leitsatz lautet: „Ist neben einer Entschädigung für entgangene Einnahmen, die sich ihrer Höhe nach im Rahmen des Üblichen bewegt, eine weitere Zahlung vereinbart, die bei zusammenfassender Betrachtung den Rahmen des Üblichen in besonderem Maße überschreiten würde, spricht dies indiziell dafür, dass es sich insoweit nicht um eine Entschädigung für entgangene Einnahmen handelt. Von einer Überschreitung in besonderem Maß ist auszugehen, wenn durch die zweite Teilzahlung die Höhe der Gesamtzahlung verdoppelt wird.“
Eine Tangolehrerin kann als Privatlehrerin umsatzsteuerfreie Umsätze erbringen. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG liegen zwar regelmäßig nicht vor. Allerdings kann sie sich auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL und dessen unmittelbare Anwendung berufen. Dem Merkmal „Privatlehrer” steht es nicht entgegen, wenn die Unterrichtseinheiten mehreren Tanzschülern gleichzeitig erteilt werden (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.11.2017, 5 K 5108/15, Rev. unter V R 66/17).
Beim Verkauf von zubereiteten Speisen zum Verzehr im Stehen sowie zum Verzehr an Tischen und Stühlen/Bänken ist grundsätzlich eine Aufteilung der – dem ermäßigten und der dem Regelsteuersatz unterliegenden – Umsätze vorzunehmen. Teilt (erst) ein Finanzgericht die Umsätze im Schätzungswege auf, ist es nicht zu beanstanden, wenn auch das Verhältnis der (möglichen) Steh- zu den (möglichen) Sitzplätzen berücksichtigt wird. Von einer Aufteilung kann aber ausnahmsweise abgesehen werden, wenn Stehplätze in nur sehr geringem Umfang vorhanden sind und mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass Kunden für den Verzehr der Speisen die in ausreichender Zahl vorhandenen Sitzplätze genutzt haben (BFH-Beschluss vom 14.3.2018,...
Wer aktuell in einem Hotel übernachtet, sollte seine Rechnung etwas genauer studieren. Denn den Hoteliers wird von einigen Beratern – aufgrund einer EuGH-Entscheidung vom 18.1.2018 (Rs. C-463/16) – empfohlen, nur noch den ermäßigten Steuersatz (oder gar keine Umsatzsteuer offen) für das Frühstück auszuweisen. Der EuGH hat in dem Urteil, in dem es um die Leistungen des „Stadion Amsterdam CV“ geht, entschieden, dass eine einheitliche Leistung, die aus mehreren Bestandteilen besteht, einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz unterfällt. Daraus wird geschlossen, dass auch eine Übernachtungs- und eine Frühstücksleistung zusammengehören.
Bei der Verschmelzung einer gewinnträchtigen mit einer verlustbehafteten Kapitalgesellschaft wird regelmäßig darauf geachtet, dass die Gewinngesellschaft auf die Verlustgesellschaft verschmolzen wird – und nicht umgekehrt. Nur so bleiben die Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft erhalten und können weiter genutzt werden. Im anderen Fall würde § 12 Abs. 3 UmwStG greifen, das heißt, ein Verlustvortrag würde untergehen. Nun hat erfreulicherweise das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 29.11.2017 (4 K 127/15) entschieden, dass in der gewählten Verschmelzungsrichtung kein Gestaltungsmissbrauch zu sehen ist.
Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform ebay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist Unternehmer – so das Baden-Württemberg mit Urteil vom 26.10.2017 (1 K 2431/17). Bei ebay stelle bereits das Einstellen in die Auktion ein bindendes Angebot dar, das der Meistbietende durch sein Angebot annehme. Bei solch einem Vertragsschluss sei für die Frage, wer Vertragspartner des Meistbietenden und damit auch Leistungserbringer im umsatzsteuerlichen Sinne sei, entscheidend, wie sich das Versteigerungsangebot auf der Internetseite im Einzelfall darstelle.
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