Autor: Christian Herold
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In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Zugang eines Steuerbescheides bestritten wird. Üblicherweise müssen die Finanzämter das Bestreiten des Zugangs zähneknirschend zur Kenntnis nehmen und den Steuerbescheid erneut zur Post geben. Manch Finanzamt zeigt sich allerdings kampfbereit und lässt es auf einen Prozess vor dem Finanzgericht ankommen. Gerne wird dabei vorgebracht, es liege am Steuerpflichtigen, den Nichtzugang des Steuerbescheides glaubhaft darzulegen. Die Rechtsprechung sieht die Beweislast aber beim Finanzamt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.4.2009, X R 35/08). Ausnahmen können sich ergeben, wenn sich der Vortrag des Steuerpflichtigen als reine Schutzbehauptung entlarvt oder wenn sein Verhalten erkennen lässt, dass...
Im Rahmen des NWB Experten-Blogs sind schon mehrfach Urteile vorgestellt worden, in denen es um den Betriebsausgaben- und/oder Vorsteuerabzug von Luxusfahrzeugen ging (z.B. „Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Lamborghini und Ferrari„). Heute möchte ich zu dem Thema auf eine weitere FG-Entscheidung eingehen. Das Niedersächsische FG hat geurteilt, dass der Vorsteuerabzug für den Erwerb eines „Supersportwagens“ auch dann zu versagen sein kann, wenn dieser als Ausstellungsobjekt eines Kfz-Handels dienen soll, sich der Betrieb aber noch in der Planungsphase befindet (Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.1.2024, 5 K 148/23). Der Sachverhalt: Der Kläger betreibt einen Mobilfunk-Shop. Daneben beabsichtigt er die Eröffnung eines Sportwagenzentrums....
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind unbegrenzt als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Gleiches gilt für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit es um die Beitragsanteile für eine Basisabsicherung geht. Aufwendungen für eine private Zusatzkrankenversicherungen sind nur im Rahmen von geringen Höchstbeträgen abziehbar – und die sind zumeist bereits durch andere Versicherungen „verbraucht“. Das FG Nürnberg hat entschieden, dass auch bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens in der gesetzlichen Krankenversicherung Zusatzbeiträge nicht abzugsfähig sind, wenn der Höchstbetrag bereits anderweitig ausgeschöpft ist (FG Nürnberg, Urteil vom 20.7.2023, 8 K 431/22). Das Gericht hatte die Revision nicht zugelassen; der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde nun zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom...
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz belegen ist, sind bis zur Höhe von insgesamt 840 Euro im Jahr steuerfrei. Das ist der so genannte Ehrenamtsfreibetrag. Nach Auffassung des BFH ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG auch für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH zu gewähren (BFH-Urteil vom 8.5.2024, VIII R 9/21).
Bei öffentlichen Arbeitgebern hatte eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen offenbar für Unruhe gesorgt. Dieses hatte entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie auch Eltern in Elternzeit zustehe. Zumindest gelte dies, wenn andere Arbeitnehmer im selben Betrieb die Prämie trotz Bezuges von Krankengeld erhalten. Dann liege eine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung vor (ArbG Essen, Urteil vom 16.4.2024, 3 Ca 2231/23). Zur Freude der Arbeitgeber und zum Leidwesen der betroffenen Arbeitnehmer hat das LAG Düsseldorf die Entscheidung nun aber revidiert. Ein Tarifvertrag darf den Inflationsausgleich während der Elternzeit ausschließen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.8.2024, 14 SLa 303/24).
Bei der teilentgeltlichen Übertragung eines – vermieteten – Grundstücks auf ein Kind denkt man wohl zuerst an die Schenkungsteuer. Als zweites denkt man vielleicht an die neue AfA-Reihe für den entgeltlichen Teil der Übertragung. Aber denkt man auch daran, dass der Vorgang als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG gewertet werden könnte? Ein Finanzamt aus Niedersachsen hatte diesen Gedanken jedenfalls. Zwar wurde der Gedanke vom Niedersächsischen FG verworfen, doch zwischenzeitlich liegt die Revision beim BFH vor (Niedersächsisches FG, Urteil vom 29.5.2024, 3 K 36/24; Rev. unter IX R 17/24).
Da die Starkregenereignisse zunehmen, müssen gewisse Dächer nach den DIN-Vorgaben zusätzlich Notentwässerungen vorsehen. Ob die Kosten für ein zusätzliches bzw. für ein erst nach der Gebäudeerrichtung eingebautes Notentwässerungssystem sofort als Erhaltungsaufwand abziehbar sind oder ob nachträglicher Herstellungsaufwand vorliegt, muss wohl bald der BFH entscheiden. Die Vorinstanz, das FG Düsseldorf, hat sich für die Annahme von Erhaltungsaufwand entschieden (Urteil vom 24.5.2024, 3 K 2044/18 F). Der Sachverhalt: Der Klägerin gehörte ein Gebäude mit einem Flachdach. Dieses wurde in den Jahren 1999 bis 2001 gebaut. Entsprechend den Vorgaben der DIN 19686-100 errichtete die Klägerin im Jahr 2010 neben dem bereits bestehenden Dachentwässerungssystem,...
Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen wurde infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können. Seit April 2005 dürfen auch Finanzämter, Sozialämter sowie Arbeitsagenturen auf Grundlage des § 93 AO entsprechende Daten von den Kreditinstituten abrufen. Seit dem Jahr 2013 sind auch Gerichtsvollzieher berechtigt, entsprechende Daten abzufragen. Und seitdem kennt die Anzahl der Kontenabrufe nur eine Richtung: nach oben, und zwar sprunghaft. Wurden im Jahr 2005 rund 10.000 Kontoabfragen durchgeführt, waren es im Jahr 2020 bereits mehr als 1 Million. Nunmehr liegen auch die Zahlen für das Jahr 2023 vor: Finanzämter und Sozialbehörden...
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist bekanntermaßen nicht umsatzsteuerbar. Was aber als Geschäftsveräußerung im Ganzen gilt, kann umstritten sein. Das FG Berlin-Brandenburg hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen auch dann vorliegen kann, wenn ein Unternehmen noch keine Ausgangsumsätze erzielt und während der Aufbauphase verkauft wird. Die Antwort lautet: Im Prinzip ja, aber es muss anhand objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass der Erwerber den geplanten Unternehmenszweck tatsächlich fortführt. Und das kann enorm schwierig sein (FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.03.2024, 7 K 7083/23).
§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO gestattet der Finanzverwaltung eine vorläufige Steuerfestsetzung unter anderem, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist. Der Vorläufigkeitsvermerk betrifft nur einen speziellen Punkt des Steuerbescheides und nicht die gesamte Steuerfestsetzung eines Jahres. Ergeht ein Steuerbescheid nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig, weil das Finanzamt bewusst zu erkennen gegeben hat, dass es einen bestimmten Vorgang noch einmal prüfen will, so ist es berechtigt, den Steuerbescheid später auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen zu ändern. Doch gilt dies auch im Falle...
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