Autor: Christian Herold
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Die Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand bei der Renovierung älterer Gebäude führt oftmals zu Streit mit dem Finanzamt. Nachfolgend sollen kurz die Grundsätze, vor allem aber ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen FG vorgestellt werden. Zunächst die Grundsätze: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Wenn sich die Immobilie schon seit mehreren Jahren im Besitz des Steuerpflichtigen befindet und keine anschaffungsnahe Herstellungskosten vorliegen, kommt es für die Einordnung als...
Ist eine doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, sind die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten abzugsfähig. Als Unterkunftskosten dürfen (im Inland) allerdings höchstens 1.000 Euro im Monat angesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Das FG des Saarlandes hat indes – rechtskräftig – geurteilt, dass die Kosten für einen angemieteten Stellplatz oder für eine Garage nicht zu den Unterkunftskosten gehören und damit nicht unter die 1.000 Euro-Grenze fallen. Sie sind damit auch dann abziehbar, wenn bereits die Miete für die Wohnung so hoch ist, dass die Grenze überschritten wird (Gerichtsbescheid vom 20.5.2020, 2 K 1251/17). Und auch...
Das steuerliche Einlagekonto, das gemäß § 27 Abs. 2 KStG gesondert festzustellen ist, ist zuweilen etwas stiefmütterlich behandelt worden. Erst nach und nach ist vielen GmbH-Gesellschaftern deutlich geworden, welch Sprengstoff ein falsch festgestelltes Einlagekonto birgt. Das heißt: Bereits bestandskräftige Bescheide, die ein steuerliches Einlagekonto von 0 Euro ausweisen, obwohl hohe Beiträge in die Kapitalrücklage eingezahlt worden sind, sind in aller Regel nicht mehr änderbar. Werden nun Beträge aus der Kapitalrücklage ausgeschüttet, so ist in diesen Fällen Kapitalertragsteuer einzubehalten, obwohl der Anteilseigner lediglich Eigenkapital und keine Gewinne erhalten hat. Insofern ist es durchaus nachvollziehbar, dass immer wieder versucht wird, mithilfe des...
Seit dem 1. Januar 2022 werden Photovoltaikanlagen bis zu einer gewissen Größe steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 72 EStG). Folglich dürfen Ausgaben, soweit sie mit den steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 3c Abs. 1 EStG). Leider bleibt das aktuelle BMF-Schreiben vom 17.7.2023 (IV C 6 – S 2121/23/10001 :001) die Antwort auf die Frage schuldig, wann ein solch unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang konkret gegeben ist. Beispiel:
Eltern wird das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung gewährt, wenn das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Im Jahre 2020 hatte das FG Rheinland-Pfalz zugunsten des Vaters eines behinderten Kindes entschieden, dass das Gericht die Erwerbsfähigkeit des Kindes anhand der vom Kläger vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte beurteilen kann, wenn diese Gutachten im Gegensatz zu denen der Familienkasse bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit schlüssig bzw. nachvollziehbar sind. Die Familienkasse jedenfalls darf nicht einfach auf das Gutachten der...
Nach § 10 Abs. 5 ErbStG sind Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen, wenn es um die Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage geht. Aber was sind eigentlich Nachlassverbindlichkeiten? Darüber gibt es immer wieder Streit mit dem Finanzamt, denn der Gesetzgeber differenziert zwischen „echten“ Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungskosten und Nachlassverwaltungskosten. Über einen interessanten Fall hatte kürzlich das FG Köln zu entscheiden. Danach gilt: Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung und einem Teilungsversteigerungsverfahren sind als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG zu berücksichtigen sind (FG Köln, Urteil vom 9.2.2023, 7 K 1362/21).
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 Euro. Der Steuerabzug nach § 35a Abs. 3 EStG betrifft Handwerkerleistungen rund um den eigenen Haushalt. Im Prinzip geht man davon aus, dass es um Leistungen am Eigenheim oder der selbstgenutzten Mietwohnung geht. Doch wie sieht es aus, wenn Sohn oder Tochter unentgeltlich im Haus der Eltern wohnen und dort Handwerkerkosten übernehmen, die letztlich dem gesamten Gebäude zugutekommen? Für diesen Fall gibt es ein interessantes BFH-Urteil: Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3...
Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine gesetzliche Ertragsteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag, der bis Ende 2021 für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage in 2022 ff. gebildet worden ist, rückgängig zu machen ist. In dem Blog-Beitrag „Kleine PV-Anlagen: Bleibt der IAB erhalten?“ wurde auf die Thematik bereits hingewiesen und in der Tat wurde darüber heftig diskutiert. Nun hat sich das BMF wie folgt positioniert (BMF-Schreiben vom 17.7.2023, IV C 6 – S 2121/23/10001 :001):
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG regelt den Abzug von Kinderbetreuungskosten. Der Abzug ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. In einem aktuellen Revisionsverfahren musste der BFH allerdings klären, ob die Haushaltszugehörigkeit des Kindes überhaupt ein geeignetes Typisierungsmerkmal darstellt und ob die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG mit Art. 3 und 6 GG vereinbar ist. Der Bundesfinanzhof hat nun bestätigt, dass es maßgebend auf die Haushaltszugehörigkeit ankommt. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG verstoße jedenfalls dann nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen...
Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer nach den Grundsätzen des § 35a EStG. Auch Mietern steht die Steuervergünstigung zu, wenn sie die Leistungen selbst in Auftrag gegeben haben oder aber die Aufwendungen über die Nebenkosten anteilig mittragen. Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. „Nur Bares ist Wahres“ gilt hier nicht! Der BFH hat sich in einem aktuellen Urteil mit zahlreichen Fragen rund um die Inanspruchnahme von § 35a EStG durch Mieter befasst...
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