Autor: Christian Herold
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Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. So hat der BFH entgegen der früheren Auffassung mit Urteil vom 27.11.2019 (V R 23/19 / V R 62/17) entschieden. Er begründet dies mit der Rechtsprechung des EuGH zum Aufsichtsratsmitglied einer Stiftung (vgl. Urteil vom 13.6.2019, C-420/18). Zwischenzeitlich haben mehrere Finanzgerichte zu Einzelfragen der neuen Rechtsprechung entschieden. Insoweit kann auf den Blog-Beitrag “ Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Kammermitgliedern“ verwiesen werden. Aktuell hat sich allerdings auch das BMF geäußert.
§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größe eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Wichtig für die Steuerbegünstigung: Das Familienheim muss „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein“. Und „unverzüglich“ bedeutet „Einzug bzw. Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten“. So zumindest der Grundsatz. Maßgebend ist das BFH-Urteil vom 28.5.2019 (II R 37/16). Ein späterer Einzug oder eine spätere Erbauseinandersetzung führen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb des Familienheims. Der Erbe muss dann aber glaubhaft darlegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hat, beispielsweise im...
Viele Händler bieten beim Verkauf ihrer Waren so genannte Null-Prozent-Finanzierungen an. Heutzutage mögen derartige Finanzierungen zwar nicht mehr zu einem nennenswerten Vorteil führen, doch es gab einmal Zeiten, in denen Zinsen hoch und daher die Zinsvorteile entsprechend groß waren. Jüngst musste der BFH diesbezüglich die Frage entscheiden, ob Händler ihre umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei den bei Null-Prozent-Finanzierungen mindern dürfen. Seine Antwort hier in aller Kürze: Wird bei einem Warenverkauf eine so genannte Null-Prozent-Finanzierung über eine Bank angeboten, so ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage aus dem Warenverkauf nicht um Entgelte zu mindern, die das finanzierende Kreditinstitut bei der Auszahlung des Kaufpreises an den...
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat zuletzt mehrfach in Interviews herausgehoben, dass sich die Demokratie in der Pandemiezeit als sehr wehrhaft gezeigt hat und Bundestag und Bundesregierung jederzeit handlungsfähig waren. Auch hat er darauf hingewiesen, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe im repräsentativen System stets wahrgenommen hätten. Ich möchte Herrn Schäuble nicht im Grundsatz, aber doch im Detail widersprechen. Zugegebenermaßen habe ich nur die Steuergesetzgebung und die angrenzende Gesetzgebung in Wirtschaftsfragen im Blick. Doch hier ist meines Erachtens viel im Argen geblieben. So haben mir Vertreter zahlreicher Verbände zu erkennen gegeben, dass sie den Eindruck hatten, aus bestimmten Gesetzgebungsverfahren bewusst herausgehalten worden zu...
Zugegeben: Die Überschrift ist reißerisch. Doch inspiriert wurde ich dazu, als ich kürzlich die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung mit dem Titel „Freiwilligendienste und Rente“ in Händen hielt, in der ich unter der schönen Überschrift „Dienstzeit ist Rentenzeit“ auf folgendes Beispiel gestoßen bin:
Zugegeben: Die Überschrift ist reißerisch. Doch inspiriert wurde ich dazu, als ich kürzlich die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung mit dem Titel „Freiwilligendienste und Rente“ in Händen hielt, in der ich unter der schönen Überschrift „Dienstzeit ist Rentenzeit“ auf folgendes Beispiel gestoßen bin:
Während der normale Bankkunde froh ist, überhaupt noch irgendwo eine Filiale mit menschlichen Wesen zu finden und nicht nur aufs Online-Banking verwiesen zu werden, sieht die Welt für gute Privatkunden anders aus. Sie werden von den Banken hofiert und gerne zu mehr oder weniger teuren Events eingeladen, etwa zu einer Weinprobe oder einem Golfturnier. Derartige „Sachleistungen“ spielen sich immer irgendwo im Graubereich zwischen Marketing, der Hingabe von – steuerlich relevanten – Geschenken und der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften ab. Natürlich bekommen die Kunden von einer eventuellen Steuerpflicht nur am Rande etwas mit, da die Einladenden die Pauschalsteuer nach § 37b...
„Schnelle und unbürokratische Hilfe für Unternehmen – darum geht es bei den Corona-Soforthilfen, auf die sich Bund und Länder in kürzester Zeit geeinigt haben“. So steht es noch heute auf der Internetpräsenz der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-soforthilfen-1737444). Aktuell müssen diejenigen, die die Soforthilfe seinerzeit beantragt haben, allerdings mit einem seltsamen Verständnis des Begriffes „unbürokratisch“ leben. Denn sie werden im Zuge der „Rückmeldung des Liquiditätsengpasses Soforthilfe 2020“ aufgefordert, ihren damaligen Liquiditätsengpass zu berechnen – selbstverständlich nach den seinerzeit bestehenden Regularien, an die sich heute auch noch jedermann erinnern kann. Und selbstverständlich darf der Hinweis auf eine drohende Strafverfolgung wegen eines eventuellen Subventionsbetrugs nicht...
Die Besteuerung von Renten und Pensionen aus dem Ausland ist nicht gerade trivial. Zu prüfen sind unter anderem das jeweilige DBA, eventuelle Rückfallklauseln bei Nichtbesteuerung, die Vergleichbarkeit mit deutschen Renten oder Versorgungseinrichtungen, die Abgrenzung zwischen Renten und Versorgungsbezügen, die Abgrenzung zwischen Renten und Kapitalanlagen sowie die Frage, ob und inwieweit Rentenbeiträge in der aktiven Phase gefördert wurden. Und das Ganze bei Renten- und Pensionsbescheinigungen, die eher selten in deutscher Sprache abgefasst sind (vgl. Blog-Beitrag „Die neue Anlage R-AUS: Vorsicht Falle“).
Die Besteuerung von Renten und Pensionen aus dem Ausland ist nicht gerade trivial. Zu prüfen sind unter anderem das jeweilige DBA, eventuelle Rückfallklauseln bei Nichtbesteuerung, die Vergleichbarkeit mit deutschen Renten oder Versorgungseinrichtungen, die Abgrenzung zwischen Renten und Versorgungsbezügen, die Abgrenzung zwischen Renten und Kapitalanlagen sowie die Frage, ob und inwieweit Rentenbeiträge in der aktiven Phase gefördert wurden. Und das Ganze bei Renten- und Pensionsbescheinigungen, die eher selten in deutscher Sprache abgefasst sind (vgl. Blog-Beitrag „Die neue Anlage R-AUS: Vorsicht Falle“). Nun hat der BFH aber eine spannende Frage zugunsten der Pensionäre beantwortet. Ich versuche, das Urteil mit meinen eigenen Worten...
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