Autor: Christian Herold
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Nachdem das BMF am 8.5.2019 den Referentenentwurf des “Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” vorgelegt hatte, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet, ist befürchtet worden, dass viele Gestaltungen zur Ausnutzung der 44-Euro-Grenze bei Sachbezügen ab 2020 passé sein werden. Das heißt: Prepaidkarten, Gutscheinkarten, nachträgliche Kostenerstattungen und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sollten ab 2020 nicht mehr lohnsteuerfrei bleiben. Letztlich wären wohl auch bestimmte Gestaltungen im Zusammenhang mit Benzingutscheinen und Kreditkarten nicht mehr möglich gewesen. Nachdem aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem genannten Gesetz vorgelegt wurde, konnten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und vor allem...
Die Enteignung eines Grundstücks ist keine Veräußerung und stellt somit kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG dar. Folglich ist eine Entschädigung für die Enteignung auch innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums nicht steuerpflichtig. Dieses erfreuliche Urteil hat der BFH am 23.7.2019 gefällt (IX R 28/18).
In der Praxis sind die Fälle relativ häufig anzutreffen, in denen ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer auch bei Eintritt des Pensionsalters noch weiter tätig sein möchte. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und inwieweit dann das Ruhegehalt neben den aktiven Bezügen gezahlt werden darf. Insoweit gelten nach wie vor das BMF-Schreiben vom 18.9.2017 (IV C 6 – S 2176/074/10006, BStBl 2017 I S. 1293) und das BFH-Urteil vom 23.10.2013 (I R 60/12, BStBl 2015 II S. 413): „In der Auszahlungsphase der Pension führt die parallele Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension – sowohl bei einem beherrschenden als auch bei einem nicht beherrschenden –...
Heute erlaube ich mir eine sehr kurze, dafür aber wichtige Meldung: Die Referatsleiter von Bund und Ländern haben nun endlich eine Übergangsfrist für die Einrichtung von Kassen und anderen elektronischen Aufzeichnungsgeräten mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 30.9.2020 beschlossen. Diese Frist gilt damit offenbar auch für die Meldung der Kassen und Aufzeichnungsgeräte an die Finanzverwaltung, die eigentlich bis zum 31.1.2020 hätte erfolgen müssen.
In den vergangenen Monaten bin ich bei der Literaturrecherche mehrfach auf das Thema „Retrozessionen“ aufmerksam geworden. Ich bin nun beileibe kein Spezialist für Kapitalanlagen und schon gar nicht für Schadensersatzansprüche bei Falschberatungen. Aber die Beiträge jedenfalls sind recht interessant zu lesen und könnten für zahlreiche Kapitalanleger bzw. für Steuerberater und ihre Mandanten wichtig sein, die in der Schweiz Geld angelegt hatten bzw. haben.
Einige Jahre herrschte in der steuerlichen Gesetzgebung Ruhe. Dies war zum einen der Großen Koalition und dem damit einhergehenden Stillstand und zum anderen Wolfgang Schäuble persönlich zu verdanken. Der langjährige Bundesfinanzminister war kein Freund von hektischen Gesetzesänderungen. Mit dieser Ruhe war schon im vergangenen Jahr Schluss. Was unseren Berufsstand – und natürlich auch die Bürger – aber derzeit erwartet, ist nicht mehr eine Flut von Gesetzesänderungen, nein, es ist ein wahrer Tsunami. Nachfolgend eine kurze Aufstellung der Gesetze und Gesetzesvorhaben, die für die Jahre 2020 und 2021 ff. sowie zum Teil auch rückwirkend für 2019 Änderungen mit sich bringen werden:
In vielen Bundesländern besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung. Falls die Bildungsmaßnahme der beruflichen Weiterbildung dient, sind die – selbst getragenen – Aufwendungen zudem als Werbungskosten absetzbar. Kürzlich hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Yogakurs unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann.
Knock-out-Zertifikate sind spekulative Hebel-Produkte, mit denen Anleger sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse von Aktien usw. setzen können. Anleger müssen jedoch die Knock-out-Barriere im Auge behalten: Wird diese Schwelle erreicht, verfällt das Produkt wertlos – es wird also im wahrsten Sinne des Wortes „ausgeknockt“. Der Anlieger verliert sein investiertes Geld. Die Frage ist nun, ob der Verlust des Kapitals steuermindernd als Werbungskosten absetzbar ist.
Für das Steuerjahr 2018 hat die Anlage KAP bekanntlich zwei „Kinder“ erhalten: die Anlage KAP-BET und die Anlage KAP-INV. Wer Spaß an der wachsenden Zahl von Vordrucken hat, darf sich auf die Veranlagung für 2019 freuen, denn nun bekommt auch der Mantelbogen „Kinder“, und zwar gleich drei an der Zahl: Die Anlage Sonderausgaben, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen und die Anlage Sonstiges. Damit hat der Mantelbogen eigentlich keinen „Mantel“ mehr, sondern besteht nur noch aus zwei Seiten.
Nun ist wieder soweit: Das Oktoberfest in München ist im vollen Gange und auch andernorts mangelt es nicht an entsprechenden Festivitäten. Doch aufgepasst: So mancher hat sich während einer Festveranstaltung üble Verletzungen zugezogen. Und selbst wenn es sich bei dem Besuch um ein mehr oder weniger betriebliches Vergnügen handelt, sind Unfälle nicht ausgeschlossen. Doch gelten Unfälle während des Oktoberfests bei einem Besuch mit den Kollegen wenigstens als Arbeitsunfall?
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