Autor: Christian Herold
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Viele Inhaber von Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzen vermieten diese gerne über die Plattform Airbnb. Doch da Airbnb und ähnliche Portale einigen Gemeinden mittlerweile ein Dorn im Auge sind, wollen sie kurzfristige Vermietungen unterbinden. Damit soll der Knappheit an Wohnraum entgegengetreten werden, denn die betroffenen Wohnungen stehen nicht mehr zur Dauermiete zur Verfügung. Die Vermieter wiederum sehen sich in ihren Rechten beschnitten und fürchten um ihre Einnahmequelle. Daher klagen viele gegen die Zulässigkeit der so genannten Zweckentfremdungsverbote. Andere wiederum pochen darauf, dass Airbnb die Daten von vermittelten Wohnungen erst gar nicht an die Gemeinden herausgeben dürfe und hoffen insoweit auf Unterstützung von...
Unterliegen Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, der Jugendliche betreut, dem ermäßigten Steuersatz, soweit der Verein eine Kfz-Werkstatt betreibt? Mit dieser Frage musste sich jüngst das FG Münster befassen. Im konkreten Fall ist die Frage verneint worden; die Leistungen unterlagen folglich dem Regelsteuersatz (FG Münster, Urteil vom 18. 6.2019, 15 K 1952/15 U).
Wer als so genannter Wiederverkäufer tätig ist, kann seine Umsatzbesteuerung auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis beschränken. Viele Wiederverkäufer haben in der Vergangenheit die Kleinunternehmer-Regelung des § 19 UStG in Anspruch genommen, das heißt, sie mussten für ihre „Marge“ keine Umsatzsteuer zahlen. Doch aufgrund einer Änderung der Verwaltungsauffassung zum 1.1.2010 galten plötzlich viele Wiederverkäufer nicht mehr als „klein“ und mussten seitdem Umsatzsteuer abführen. Ein Verfahren vor dem EuGH ließ die betroffenen Unternehmer kurzzeitig hoffen, dass für die 17.500 Euro-Grenze auf die Differenzbeträge und nicht auf die ausgeführten Umsätze abzustellen sei, da der BFH in einem Vorlagebeschluss dazu tendierte. Jedoch...
Ich gebe zu, dass „Bewertung und Vermögensteuer“ während meines Studiums zu meinen Lieblingsfächern gehörte. Die Klausuren waren für mich stets eine „sichere Bank“ und haben zu einem ordentlichen Notendurchschnitt beigetragen. Auch die entsprechende Teilklausur während der Steuerberaterprüfung verlief recht gut. Insofern habe ich der Vermögensteuer einiges zu verdanken. Ich nehme an, dass es vielen anderen Kolleginnen und Kollegen ähnlich ergangen ist. Der eine oder andere Steuerberater hatte der Vermögensteuer in den Jahren vor 1997 natürlich auch hübsche Honorareinnahmen zu verdanken. Insofern wohnt der Vermögensteuer der Hauch der Romantik inne.
Zum 1. Januar 2018 wurde mit § 100 EStG eine steuerliche Förderung für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen eingeführt, die – so mein Eindruck – bei Steuerberatern noch nicht allzu sehr bekannt ist, dafür aber gerade von Unternehmen und Verbänden, die im Sozialwesen (Krankenhäuser, Altenpflege) tätig sind, stark genutzt wird. Die Förderung soll nachfolgend kurz beschrieben werden. Zudem wird das aktuelle BMF-Schreiben vom 8.8.2019 vorgestellt, welches das Zusammenspiel von Förderbetrag und vermögenswirksamen Leistungen beleuchtet.
Nach bisheriger Ansicht der Sozialversicherungsträger waren Urlaubsabgeltungen nach Beendigung der Beschäftigung durch Tod des Arbeitnehmers nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen. Sie unterlagen also nicht der Beitragspflicht. Allerdings hatten sich die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger bereits in 2016 darauf verständigt, dass diese Auffassung wohl geändert wird, sobald das BAG auf die Entscheidungen des EuGH reagiert hat (GKV-Rundschreiben 2016/208 vom 2.5.2016).
Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft erworben, so dienen häufig die Immobilien im Gesellschaftsvermögen als Sicherheit im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung. Kommt es später zu Zahlungsschwierigkeiten des Gesellschafters, droht die Zwangsvollstreckung der betrieblichen Immobilie, die es natürlich abzuwenden gilt. Wie ist in diesem Fall die Vorsteuer aus eventuellen Rechtsberatungsleistungen zu behandeln? Stehen die Leistungen in erster Linie im Zusammenhang mit mehr oder weniger privaten Belangen des Gesellschafters, da es um „seine“ Zahlungsschwierigkeiten geht? Oder sind die Leistungen als unternehmerisch veranlasst anzusehen, da sie der Abwendung der Zwangsvollstreckung einer betrieblichen Immobilie dienen? Das FG Münster jedenfalls hat in einem aktuellen Fall einen...
Außendienstmitarbeiter sind zumeist daran interessiert, dass der Sitz ihres Arbeitgebers steuerlich nicht als erste Tätigkeitsstätte gewertet wird. Denn dann können sie ihre Fahrtkosten mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrt-Km abziehen und die Verpflegungspauschalen werden ihnen gewährt, wenn sie mehr als acht Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind.
Seit vielen Jahren kämpfen Grundstückseigentümer für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge, so unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Während in Nordrhein-Westfalen noch gekämpft wird, wird in Mecklenburg-Vorpommern bereits gefeiert – die Beiträge entfallen. Aber: Die Feier ist sicher nicht feucht-fröhlich und wahrscheinlich ist dem einen oder anderen die Feierlaune auch gleich wieder vergangen, denn zeitgleich mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 Prozent beschlossen worden – und zwar bereits zum 1.7.2019.
Im Jahre 2012 hatte das Bundessozialgericht (BSG) die so genannte „Kopf und Seele“-Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern aufgegeben (andere sprechen von „modifiziert“). Zuvor hatte das BSG jedenfalls auch für den Fall, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht zumindest über eine Sperrminorität verfügte, eine selbstständige Tätigkeit des Betroffenen für möglich erachtet, wenn dessen Tätigwerden innerhalb einer Gesellschaft durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war. Nun werden zahlreiche Betroffene erneut nach Kassel schauen, denn es geht dort am 19. September 2019 um die Frage, ob mindestens bis zu den BSG-Urteilen vom 29.8.2012 (B 12 KR 25/10 R und B 12...
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