Stiefkinder: Erbschaftsteuerrecht versus Erbrecht

Man sollte meinen, dass insbesondere zwischen zwei so verwandten Themen wie dem Erbschaftsteuerrecht und dem Erbrecht ein gewisser Gleichklang herrscht. Was Stiefkinder betrifft ist dies aber keinesfalls so und kann in der Praxis zu Problemen führen.

Ausweislich § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehören neben den Kindern auch die Stiefkinder zur Steuerklasse I in Bezug auf die Erbschaft-oder Schenkungsteuer. Dies bedeutet: Ebenso wie leibliche Kinder wird ein persönlicher Freibetrag von 400.000 € gewährt und der steuerpflichtige Erwerb wird mit einem Eingangssteuersatz bei Steuerklasse I von 7 % besteuert. Weiterlesen

Steuerliche Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Unter der Überschrift „Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Surrogat nicht abziehbar“ berichtete ich über den häufig vertretene Irrtum, dass die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Surrogat-Investitionen abziehbar ist. An dieser Stelle soll jedoch mehr damit beschäftigt werden, wann eine steuerliche Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung in Betracht kommt.

Soweit der Veräußerungsvorgang selbst als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig ist, kommt ein Abzug der Vorfälligkeitsentschädigungen nämlich in diesem Zusammenhang in Betracht (s. Schallmoser in Blümich, § 21 EStG Rz 279; Trossen, NWB 2014, 2319/für Abonnenten kostenfrei). Bei Immobilienveräußerung kommt daher die steuermindernde Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen des privaten Veräußerungsgeschäftes in Betracht. Ist die Zehnjahresfrist jedoch abgelaufen, können entsprechende Kosten nicht mehr steuermindernd berücksichtigt werden. Allenfalls kann eine Vorfälligkeitsentschädigung dann noch Berücksichtigung finden, wenn im Einzelfall ein gewerblicher Grundstückshandel gegeben ist, der jedoch regelmäßig verhindert werden soll. Weiterlesen

Grundsteuererlass wegen Corona bis Ende März prüfen!

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag die Grundsteuer teilweise erlassen werden. Dafür muss jedoch bis spätestens 31. März ein Antrag gestellt werden.

Ausweislich der Regelung in § 33 GrStG ist ein teilweiser Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung möglich. Insoweit gilt: Ist bei bebauten Grundstücken der normale Rohertrag um mehr als 50 % gemindert und hat der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten, so wird die Grundsteuer in Höhe von 25 % erlassen. Weiterlesen

Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen?

Häufig tragen Hinterbliebene auch Beerdigungskosten, obwohl ein Nachlass nicht vorhanden ist. In diesem Zusammenhang stellt sich daher die Frage der steuerlichen Berücksichtigung. Geht es hier nach dem Volksmund, sollen außergewöhnliche Belastungen vorliegen.

Schon mit Urteil vom 22.2.1996 (Az: III R 7/94) hat der BFH klargestellt, dass Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können. Dies gilt allerdings nur dann, soweit sie nicht aus dem Nachlass oder dich sonst im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossenen Geldleistungen (Lebensversicherung) gedeckt sind. Mit Urteil vom 21.2. 2018 (Az: VI R 11/16) hat der BFH diese Auffassung bestätigt.

Ungeklärt ist bis dato in diesem Zusammenhang noch, ob auch ein Sterbegeld von den als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Beerdigungskosten abgezogen werden muss. Weiterlesen

Weiterhin Streit bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Auf Antrag können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen errichten und veräußern, eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrages vornehmen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.

In der Praxis ist die Regelung nach wie vor umstritten. So hat beispielsweise der BFH bereits in einer Entscheidung vom 17.5.2006 (Az: VIII R 32/05) festgelegt, dass auch schon die geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung unschädlich ist.

Damit aber nicht genug: Weiterlesen

Kein Korrespondenzprinzip bei der Bilanzierung in der Betriebsaufspaltung

Auch in Fällen der Betriebsaufspaltung kommt es häufig zur Darlehensgewährung des Gesellschafters an die Betriebs-GmbH. Das Darlehen ist dann als Forderung im Besitzunternehmen zu aktivieren. Eine korrespondierende Bilanzierung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen gibt es jedoch nicht.

Mit Urteil vom 23.7.2020 hat das FG Münster (Az: 10 K 2222/19 K, G) entschieden, dass eine Verbindlichkeit einer GmbH gegenüber ihrem Alleingesellschafter auch nach Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebs und Beginn der Liquidation nicht gewinnerhöhend ausgebucht werden darf, sofern der Gesellschafter auf die Forderung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Januar 2021

Auch zu Beginn des Jahres wieder drei neue Hinweise auf aktuell anhängig gewordenen Streitfragen. Dabei geht es zweimal Kinder und einmal die Frage, ob steuerpflichtiger Arbeitslohn gegeben ist oder nicht.

Ob ein Kind sowohl das Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG auch dann erfüllt, wenn es infolge einer Erkrankung daran gehindert ist, sich um eine Berufsausbildung zu bemühen, aber ausbildungswillig ist, klärt aktuell der BFH (Az. III R 52/20). Insofern müssen sich die Richter weiterhin damit beschäftigen, ob denn die Ausbildungswilligkeit bereits verneint werden kann, wenn sich das Kind krankheitsbedingt nicht um einen (neuen) Ausbildungsplatz bemüht. Für kranke Menschen ist der Ausgang des Verfahrens sicherlich extrem wichtig. Weiterlesen

Gestaltungsüberlegung für Startups

Nicht in das Nennkapital der Kapitalgesellschaft geleistete Einlagen müssen am Schluss jeden Wirtschaftsjahres im sogenannten steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen werden. Gerade bei Startups kann sich ein bestimmtes, nachfolgend beschriebenes Vorgehen empfehlen.

Verdeckte Einlagen oder auch Einstellungen in die Kapitalrücklage werden im steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen. Das steuerliche Einlagekonto ist dann ausgehend von dem Stand am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres um die jeweiligen Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahres fortzuschreiben.

Gerade bei Startups kommt es nun vor, dass hier der Gesellschaft Geld im Wege von Einlagen oder Einstellungen die Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt wird. Weiterlesen

Arbeitslohn von dritter Seite

Der BFH muss in dem Verfahren VI R 53/18 klären, wann Arbeitslohn von dritter Seite überhaupt gegeben ist.

Konkret lautet die Streitfrage, ob ein Dritter mit seinen Zuwendungen an Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens rein eigenbetriebliche Interessen verfolgt und ob dies die Annahme von Arbeitslohn grundsätzlich ausschließt. Fraglich ist insoweit, ob die eigenbetrieblichen Interessen des Dritten die des Arbeitnehmers überwiegen müssen.

Das Besondere an dem Verfahren: Im Urteilsfall geht es um ein Unternehmen welches den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte wie seinen eigenen Mitarbeitern im Rahmen des Werksangehörigenprogrammes eingeräumt hat. Weiterlesen

Wie ist der Forderungsverzicht gegenüber der eigenen GmbH zu behandeln?

Gerade im Mittelstand werden häufig Darlehen an die eigene GmbH vergeben und leider kommt auch manchmal zu einem Forderungsverzicht. Welche steuerlichen Auswirkungen dieser hat, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Zunächst ist insoweit auf der ersten Ebene zu unterscheiden, ob der Forderungsverzicht betrieblich oder gesellschaftlich veranlasst ist.

Für eine betriebliche Veranlassung spricht immer, dass auch andere Gläubiger (als aus dem Gesellschafterkreis) auf Forderungen verzichten. Insoweit steht die Sanierung der Gesellschaft im Vordergrund. In diesem Fall ist allerdings die Verbindlichkeit auch immer ertragswirksam auszubuchen, unabhängig ob die Forderung noch als werthaltig angesehen werden kann oder nicht.

Ein wenig differenzierter sieht es aus, wenn die Veranlassung für den Forderungsverzicht gesellschaftlicher Natur ist. Weiterlesen