Autor: Christoph Iser
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Bei einer mehraktigen Berufsausbildung endet der Kindergeldanspruch nicht durch die nach den ersten berufsqualifizierenden Abschluss durch eine ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit.
In einem Beschluss zum vorläufigen Rechtsschutz hat das FG Berlin-Brandenburg am 22.8.2018 (Az: 10 V 10038/18) zum steuerlichen Wahlrecht zur Teilwertabschreibung unter Geltung des BilMoG Stellung genommen.
Im Umsatzsteuerrecht gilt nach wie vor: Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung. Fraglich ist dabei häufig, ob denn eine Nebenleistung oder eine eigenständige Leistung gegeben ist.
Mit der zunehmenden Bedeutung der Grunderwerbsteuer werden auch die Interpolierungsmöglichkeiten mit Blick auf die Steuerbefreiungen immer wichtiger. Interessant daher eine Entscheidung des FG Düsseldorf vom 21.08.2017 (Az: 7 K 471/17 GE).
Bereits mit Urteil vom 24.10.2017 hat der BFH (Az: VIII R 13/15) den endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der privaten Vermögenssphäre zugeordnet, sodass nach Einführung der Abgeltungssteuer durch den Ausfall ein steuerlich anzuerkennender Verlust gegeben ist. Jetzt tritt der Fiskus nach und streitet um den Zeitpunkt.
Wie gewohnt drei ausgewählte Verfahren, die ganz aktuell anhängig geworden sind. Diesmal geht es um eine Verfassungsbeschwerde gegen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen, der Abgrenzung eines gewerblichen Betriebs oder einem hobbymäßigem Verkauf von Gegenständen auf eBay und der Frage, ob wirklich für jedes Dienstfahrzeug, welches privat genutzt werden kann, ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Ausweislich der Regelung in § 33 a Abs. 2 EStG ist lediglich der Sonderbedarf eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes über den Ausbildungsfreibetrag erfasst. Für minderjährige Kinder kann man keinen Ausbildungsfreibetrag erhalten.
Wer seiner GmbH ein Darlehen hingibt, welches er selber refinanzieren muss, sollte tunlichst darauf achten, dass die Refinanzierungszinsen auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sind. Aufgrund einer neuen Entscheidung des BFH kann dies insbesondere beim Besserungsschein problematisch werden.
Wird ein Erwerbsvorgangs rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die Steuer nicht festgesetzt bzw. die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn die Rückgängigmachung durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts oder eines Wiederkaufsrechts innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer stattfindet. So geregelt in § 16 Abs. 1 Nr. 1GrEStG.
Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird unter Anderem berücksichtigt, wenn es noch nicht das vom 20. Lebensjahr vollendet hat und eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann. Streitbefangenen ist jedoch, ob ein Kindergeldanspruch aufgrund dieser Regelung auch besteht, wenn das Kind wegen einer Krankheit eine Ausbildung nicht beginnen kann.
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