Autor: Christoph Iser
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Die verheerende (wenn auch ständige) Rechtsprechung des BFH (z. B. VIII R 4/07), wonach Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre, könnte zukünftig ein klein wenig entschärft werden.
Wie gehabt hier wieder drei aktuelle Verfahren. Diesen Monat stelle ich zwei Verfahren vor dem BVerfG vor. Einmal geht es um die Rechtsmäßigkeit de4s sogenannten Sanierungserlasses und einmal um die Abzinsung von Angehörigendarlehen. Zu guter Letzt geht es vor dem BFH noch um die Frage der erlaubten Verwendung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags.
Mit Urteil vom 11.12.2017 (Az: 13 K 1045/15 E) hat das FG Münster entschieden, dass die Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes zu außergewöhnlichen Belastungen führen, wenn die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren.
Biber sind kleine niedliche Tierchen. Es handelt sich sogar um höhere Säugetiere die zur Ordnung der Nagetiere gehören. Für den Dammbau bekannt, findet man sie regelmäßig in langsam fließenden und stehenden Gewässern mit Gehölzen nahe dem Ufer. Zukünftig könn(t)en Sie jedoch auch beim BFH geladen sein.
Im Hinblick auf die hohen Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Länder genießt die Grunderwerbsteuer sicherlich kein Schattendasein mehr. Die Steuervergünstigungen rücken umso mehr in das Interesse des Betrachters. Aktuell hat diesbezüglich das Finanzministerium des Saarlandes gute Nachrichten.
Der Koalitionsvertrag enthält mehrere Planungen, mit denen zukünftig der Erwerb oder die Herstellung von selbstgenutzten Wohneigentum gefördert werden soll. Bisher gibt es (soweit ersichtlich) lediglich die Aussagen im Koalitionsvertrag. Diese gestalten sich wie folgt:
Über die steueroptimale Verteilung von Schuldzinsen bei den Einkünften von Vermietung und Verpachtung können erhebliche Steuern eingespart werden. Allerdings müssen dabei Spielregeln beachtet werden. Ob diese Regeln vielleicht entschärft werden, prüft aktuell der BFH.
Der Abschluss einer Direktversicherung stellt eine Säule der betrieblichen Altersversorgung dar. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers steuerfrei. Insbesondere bei Abschluss am Ende eines Jahres droht jedoch eine Steuerfalle.
Traditionell ist es ein leider häufig vorkommender Fall: Das Unternehmen des einen Ehegatten benötigt Liquidität und der andere Ehegatte besitzt diese Liquidität. Kurzerhand wird ein, leider allzu häufig unverzinsliches, Darlehen gewährt. Aus steuerlichen Erwägungen sprechen jedoch direkt mehrere Gründe für eine Verzinslichkeit.
Wann liegt ein Gewerbebetrieb vor? Was ist eine ausreichend ertragsbringende Wirtschaftseinheit? Gibt es Altersvorsorgezulage auch während des Sonderurlaubs? Fragen über Fragen, die die obersten Gerichte in den aktuell anhängig gewordenen Verfahren zu beantworten haben.
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