Autor: Dr. Carola Rinker
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Der gute alte Goodwill. Ein ewiges Sorgenkind. Die Diskussionen um die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung nach IFRS sind in vollem Gange. Wieder einmal. Selbst die DPR alias „Bilanzpolizei“ hat das erkannt und die Werthaltigkeit des Goodwills als Prüfungsschwerpunkt für das kommende Jahr festgelegt. Gut so, wie ein Blick in die Geschäftsberichte des DAX für die Saison 2018 schaut. Aber nun der Reihe nach.
Vielleicht habe Sie vor einigen Monaten den Film und die Doku von „Big Manni“ gesehen. Der Fall rund um den Bilanzskandal bei dem badischen Unternehmen Flowtex, deren Horizontalbohrer tatsächlich weder funktioniert hat noch im Einsatz waren. Big Manni alias Manfred Schmider wirkt in der Doku sympathisch. Etwas Sympathie kann sich der Zuschauer kaum verkneifen. Weder Ordnungswidrigkeit noch Kavaliersdelikt Die Geschädigten waren in diesem Fall hauptsächlich Banken, die Mitarbeiter haben ihre Gehälter bekommen. Daher melden diese sich auch sehr positiv zu Wort. Der Charme von Big Manni kommt an, auch beim Zuschauer. Dabei vergisst man allerdings: Bilanzfälschung ist weder eine Ordnungswidrigkeit...
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat Anfang der Woche ihre Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlicht. Dabei ist eigentlich keines der Themen sonderlich überraschend. Wie sich auch hier wieder einmal zeigt: Das immaterielle Vermögen bedarf einer besonderen Behandlung. Wie sagte einst schon die Koryphäe Moxter: Immaterielles Vermögen ist das „Sorgenkind“ des Bilanzrechts. So schnell wird sich daran nichts ändern, da durch die digitale Transformation immaterielles Vermögen weiter an Bedeutung zunehmen wird. Leasing, Erlöse aus Verträgen mit Kunden und Finanzinstrumente wieder dabei Wie auch im Vorjahr wurden die Themen Leasing, Erlöse aus Verträgen mit Kunden und Finanzinstrumente in die Prüfungsschwerpunkte...
In Zeiten des digitalen Wandels gewinnt das Humankapital für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. In einer Studie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Praxis der Internationalen Rechnungslegung“ stellt Alida Kleenlof ihre Studienergebnisse zur Humankapitalentwicklung im deutschen Kreditgewerbe während der Finanzkrise dar. Was mich daran besonders freut: Die Bachelorarbeit habe ich betreut und sie hat die Studienergebnisse nun praxisnah aufbereitet und veröffentlicht. Somit steht die empirische Analyse der Allgemeinheit zur Verfügung. Wesentliche Untersuchungsergebnisse Untersucht wurden fünf Unternehmen im Kreditgewerbe über mehrere Jahre während der Finanzkrise. Anders als Pressemeldungen vermuten ließen, haben nicht alle Unternehmen zur damaligen Zeit mit einem Personalabbau reagiert.
Wie die Erfahrung zeigt, gibt es bei Bilanzmanipulationen in den wenigsten Fällen nur einen Täter. Oft werden Mitarbeiter gezielt manipuliert, um durch Versprechungen, wie beispielsweise einem Aufstieg im Unternehmen, für die eigene Zielerreichung eingesetzt werden zu können. Der folgende Beitrag deckt einige Details dazu auf.
Das einheitliche europäische Berichtsformat steht vor der Tür und damit auch die Möglichkeiten der digitalen Auswertung von Jahresabschlüssen. Wird die künstliche Intelligenz die Auswertung von Experten überflüssig machen? Ein heiß diskutiertes Thema, wie auch die Pro/Contra-Reihe in der Fachzeitschrift „PiR – Internationale Rechnungslegung“ zeigt. Haaker und Freiberg stellen jeweils immer eine der beiden Positionen zu einem Thema dar. Automatische Auswertung von Jahresabschlüssen Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Big Data. Die heutigen digitalen Möglichkeiten können auch für die Auswertung von Jahresabschlüssen genutzt werden. Die Daten der Buchhaltung und somit auch die der Jahresabschlüsse liegen heutzutage ohnehin alle in einer entsprechenden Buchhaltungssoftware vor. Somit...
Das Thema Cyber-Angriffe hat in der Presse erheblich an Bedeutung gewonnen. Hackerangriffe eines Unternehmens finden sich zunehmend in den Meldungen von Tageszeitungen. Daher müsste das Thema auch bei der Darstellung der Risiken im Lagebericht relevant werden. In einer Studie habe ich untersucht, wie Cyber-Risiken in den Geschäftsberichten von 2018 der DAX-Unternehmen dargestellt werden.
Die Grenze zwischen Bilanzfälschung und Bilanzkosmetik sind teilweise fließend. Bei der Betrachtung einzelner Praxisfälle von Bilanzfälschung wird jedoch deutlich: Bei den großen Bilanzskandalen wurde die Grauzone zwischen Legalität und Illegalität eindeutig überschritten. Insbesondere bei einer Abschwächung der Konjunktur – wie dies derzeit der Fall ist – besteht der Anreiz, den Ermessensspielraum auszunutzen. So kann die derzeitige Lage des Unternehmens etwas aufgehübscht werden mit Hilfe der „Tablette“ Bilanzkosmetik. Es ist nachvollziehbar, dass Unternehmen das Optimum herausholen möchten.
Schaut man sich die ein oder andere Bilanz an, stellt sich die Frage: Was macht den Wert eines Unternehmens heutzutage aus? Das Know-how der Mitarbeiter und vorhandenes Wissen im Unternehmen tauchen jedenfalls nicht auf. Es ist eher umgekehrt: Weiterbildungen der Mitarbeiter und deren Gehälter tauchen negativ in den Zahlen auf und verringern den Gewinn. Der dadurch entstehende Wertzuwachs bleibt ein unbekanntes Wesen.
Das heutige Wirtschaftsstrafrecht passt nicht mehr zur Komplexität der modernen Wirtschaftskriminalität. Komplexität, fehlendes Personal und zunehmende Internationalisierung der Fälle erschweren die Bestrafung der Täter. Der folgende Beitrag stellt dar, was sich verändern muss, damit Bilanzmanipulationen nicht nur aufgedeckt, sondern die Bilanzfälscher auch strafrechtlich belangt werden können.
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