Prominente EU-Beihilfefälle: Nach Fiat, Starbucks, Apple und Co. ist nun auch McDonalds im Visier?

Die Beihilfeuntersuchungen der EU-Kommission (EU-KOM) sind im vergangenen Jahr zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Zwar ist grundsätzlich vor der Vergabe einer Subvention durch einen der EU-Mitgliedstaaten die EU-KOM anzurufen. Allerdings gibt es auch im Beihilferecht diverse Grauzonen, die so lange unter dem Radar bleiben, bis sie durch Untersuchungen der EU-KOM selber oder durch Beschwerden von Mitstreitern des Unternehmens, Privatpersonen oder Medien zu Tage treten. Die Überprüfung der nicht im Voraus gemeldeten staatlichen Vergaben steht der Prüfung von angemeldeten Beihilfen in seiner Komplexität und Streitanfälligkeit in nichts nach – mit dem zumeist entscheidenden Unterschied, dass der Verdacht im Raum steht, bei einer nicht zuvor gemeldeten Geldvergabe sei auch etwas zu verstecken gewesen.

Beihilfeuntersuchungen im förmlichen Prüfverfahren

Dieser Verdachtsmoment wird verstärkt, wenn durch komplexe Unternehmensstrukturen von weltweit agierenden Konzernen mit unterschiedlichen Geldströmen ein Netz gestrickt wird, welches schwerlich durchsichtig ist. Steht der Beihilfeverdacht im Raum, wird eine Untersuchung im förmlichen Prüfverfahren durchgeführt. Es muss festgestellt werden, ob tatsächlich eine Beihilfe gewährt wurde, die den zwischenstaatlichen Handel in der EU beeinträchtigt und nur bestimmte Unternehmen in selektiver Weise davon profitieren. Weiterlesen

Brexit-Steuerbegleitgesetz – Konkretisierung der Austrittsfolgen des Vereinigten Königreichs aus der EU

Die für viele eingeschworene Europäer als mit tiefer Erschütterung wahrgenommene Volksbefragung zum Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU liegt nun bereits über zwei Jahre (Juni 2016) zurück. Am 29.3.2017 wurde der Europäische Rat von der Absicht UKs zum Austrittsbegehren informiert. Dadurch ist das formelle Verfahren des Art. 50 EUV zum Austritt aus der Union eingeleitet worden. Es verbleiben nach der Mitteilung zwei Jahre Zeit, sich über die Austrittsmodalitäten einig zu werden. Das Zeitfenster schließt sich mithin im März kommenden Jahres. Dabei stellt sich die Frage nach dem Stand zum Austrittsverfahren. Weiterlesen

Abschaffung des Einstimmigkeitserfordernisses bei Steuern zur Durchsetzung anstehender EU-Richtlinienprojekte?

Die Rede von Jean-Claude Juncker zur Lage der Union im September 2018 zeigt die politische Marschrichtung der Europäischen Kommission auf. Dabei sind mit dem Blick auf die Europawahlen im Mai 2019 nicht nur bisherige Errungenschaften herausgestellt worden, sondern vielmehr wurde betont, „neue“ Projekte voranzutreiben. Es geht primär darum, die Handlungsfähigkeit der Union zu unterstreichen.

Allerdings kann das noch viel mehr bedeuten: Werden einige Projekte mangels einstimmiger Entscheidung, die von Art. 115 AEUV im Bereich der direkten Besteuerung gefordert wird, nicht erreicht, so liegen diese mitunter über Jahre auf Eis. Bestenfalls soll noch bis zur Europawahl – zumindest aus Sicht der Kommission – etwas zur Umsetzung bestehender Pläne passieren. Es fragt sich nur, ob eine Abschaffung des Einstimmigkeitserfordernisses dabei der richtige Weg ist. Weiterlesen