Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Juli 2020

Drei ausgewählte Verfahren werden auch in diesem Monat wieder präsentiert. Es geht dabei direkt zweimal um die haushaltsnahen Steuermäßigungen und einmal um die Frage, was alles lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn ist. Weiterlesen

Kann die mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen begünstigt sein?

Es gibt eine mittelbare Schenkung im Hinblick auf Immobilienvermögen, die erbschaft- und schenkungsteuerlich zu Bewertungsvorteilen führen kann. Fraglich ist aber, ob es so etwas auch beim Betriebsvermögen gibt.

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Prominente EU-Beihilfefälle: Nach Fiat, Starbucks, Apple und Co. ist nun auch McDonalds im Visier?

Die Beihilfeuntersuchungen der EU-Kommission (EU-KOM) sind im vergangenen Jahr zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Zwar ist grundsätzlich vor der Vergabe einer Subvention durch einen der EU-Mitgliedstaaten die EU-KOM anzurufen. Allerdings gibt es auch im Beihilferecht diverse Grauzonen, die so lange unter dem Radar bleiben, bis sie durch Untersuchungen der EU-KOM selber oder durch Beschwerden von Mitstreitern des Unternehmens, Privatpersonen oder Medien zu Tage treten. Die Überprüfung der nicht im Voraus gemeldeten staatlichen Vergaben steht der Prüfung von angemeldeten Beihilfen in seiner Komplexität und Streitanfälligkeit in nichts nach – mit dem zumeist entscheidenden Unterschied, dass der Verdacht im Raum steht, bei einer nicht zuvor gemeldeten Geldvergabe sei auch etwas zu verstecken gewesen.

Beihilfeuntersuchungen im förmlichen Prüfverfahren

Dieser Verdachtsmoment wird verstärkt, wenn durch komplexe Unternehmensstrukturen von weltweit agierenden Konzernen mit unterschiedlichen Geldströmen ein Netz gestrickt wird, welches schwerlich durchsichtig ist. Steht der Beihilfeverdacht im Raum, wird eine Untersuchung im förmlichen Prüfverfahren durchgeführt. Es muss festgestellt werden, ob tatsächlich eine Beihilfe gewährt wurde, die den zwischenstaatlichen Handel in der EU beeinträchtigt und nur bestimmte Unternehmen in selektiver Weise davon profitieren. Weiterlesen

Kein Steuerbonus für neue öffentliche Abwasserentsorgung

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 1.200 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind aber nur Arbeiten, die „im Haushalt“ erbracht werden. Dies umfasst Arbeiten, die im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden, wozu auch der zugehörige Grund und Boden gehört. Was aber gilt, wenn Arbeiten über die Grundstücksgrenze hinausgehen, wie es beispielsweise bei Erschließungsmaßnahmen der Fall ist?

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Unausgegorenes zum Grunderwerbsteuerfreibetrag

Schon in meinen Beiträgen „Grunderwerbsteuerfreibetrag bei Selbstnutzung“ und „Weiteres Bundesland für Grunderwerbsteuerfreibetrag“ berichtete ich über Planungen, wonach selbstgenutzter Wohnraum für Familien von der Grunderwerbsteuer befreit werden soll. Tatsächlich scheint es jedoch erhebliche Probleme dabei zu geben.

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