Autor: Ralph Homuth, LL.M.
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Ist ein Filmförderdarlehen nur aus in einem bestimmten Zeitraum erzielten (zukünftigen) Verwertungserlösen zu tilgen, beschränkt sich die Passivierung des Darlehens dem Grunde und der Höhe nach auf den tilgungspflichtigen Anteil der Erlöse. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 10.07.2019 – XI R 53/17 zu § 5 Abs. 2a EStG entschieden. Der Streitfall Im Streitfall erhielt eine Filmproduzentin (GmbH) ein Filmförderdarlehen. Dieses Darlehen war innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Datum der Erstaufführung des Films aus möglichen, zukünftigen Verwertungserlösen zu tilgen. Soweit die Erlöse innerhalb von zehn Jahren nach diesem Zeitpunkt nicht zur Darlehenstilgung ausreichen würden, sollte die GmbH aus...
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt unabhängig davon, ob er zivilrechtlich (endgültig) übertragbar ist, ertragsteuerrechtlich ein Wirtschaftsgut dar. Er ist kein bloßes Nutzungsrecht und daher einlagefähig. Vom Einlagewert können AfA vorgenommen werden, so hat es der Bundesfinanzhof entschieden. Der Streitfall Die Klägerin war zunächst Arbeitnehmerin bei der X-Gruppe (X). Im Jahr 01 schloss sie mit X einen Lizenzvertrag. Danach gewährte sie X gegen Vergütung das ausschließliche Recht, Produkte mit ihrem Namen zu versehen und Marken eintragen zu lassen, zu deren Bestandteilen auch ihr Name gehört. Ab dem Jahr 02 wurde die Klägerin für X nicht mehr als...
Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV vorlegt. So hat es das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 30.01.2019 (7 K 2297/17) entschieden. Der Streitfall Im Streitjahr 2015 machte die Klägerin in ihrer Einkommensteuererklärung den Jahresbeitrag für einen Fitness- und Gesundheitsclub in Höhe von 588 Euro sowie Kosten für 148 Fahrten dorthin mit einer Strecke von jeweils 56 km in Höhe von 2.486 € als außergewöhnliche Belastungen geltend. Um die Notwendigkeit der...
Unverzinsliche Betriebsschulden sind mit 5,5 % abzuzinsen. Für die Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 sieht der Bundesfinanzhof diese Verpflichtung als verfassungsgemäß an. Mit seinem Urteil vom 22.05.2019 – X R 19/17 hat er außerdem einer nachträglich vereinbarten Verzinsung die steuerliche Anerkennung versagt. Der Streitfall Die Klägerin erhielt im Jahr 2010 für ihren Gewerbebetrieb von einem Bekannten ein langfristiges und zunächst nicht zu verzinsendes Darlehen über ca. 250.000 €. Während einer Außenprüfung, in der es um eine bilanzielle Gewinnerhöhung aufgrund der fehlenden Verzinsung ging, legten die Vertragspartner eine ab dem 01.01.2012 beginnende Verzinsung von jährlich 2 % fest. Später hoben sie den...
Die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 03.07.2019 – II R 6/16 entschieden. Der Streitfall Im Streitfall hatte eine Schweizer Familienstiftung einem in Deutschland ansässigen 29-jährigen Begünstigten (Destinatär) eine Einmalzahlung zugewandt. Die Stiftungssatzung sieht Unterstützungsleistungen zur Anschubfinanzierung an Familienangehörige in jugendlichen Jahren vor. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Stiftung wählt die Empfänger nach ihrem Ermessen aus.
Mit rund 700.000 Veranstaltungen und rund neun Millionen Teilnahmen pro Jahr sind die Volkshochschulen (VHS) der bundesweit größte Anbieter allgemeiner Weiterbildung. Nun befürchten sie eine stärkere steuerliche Belastung der allgemeinen Weiterbildung in erheblichem Ausmaße. Die geplante Neufassung des UStG werten sie als schweren Schlag gegen alle bildungspolitischen Absichtserklärungen der Bundesregierung.
Die Bundesregierung will die missbräuchliche Praxis der Steuervermeidung durch sogenannte „Share Deals“ beim Erwerb von Immobilien unterbinden. Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelinge, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, so die Bundesregierung in ihrem vorgelegten Gesetzesentwurf.
Ein steuerlich unzulässiger Querverbund wirkt sich auch bei der Beteiligung einer Gebietskörperschaft an einer Mitunternehmerschaft aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26.06.2019 – VIII R 43/15 zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG entschieden. Der Streitfall Eine kommunale Gebietskörperschaft (Klägerin) war als alleinige Kommanditistin an der Stadtwerke I-GmbH & Co. KG (KG) beteiligt. Die Tätigkeit der KG bestand aus den Sparten Strom- und Wasserversorgung, Fernwärme, einem Fährbetrieb, Freibad, Hallenbad und Eisstadion. Die KG erstellte für die Streitzeiträume 2003 bis 2005 handelsrechtliche Jahresabschlüsse mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lageberichten, in die die Erträge und...
Darf das Finanzamt einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid – der infolge einer falschen umsatzsteuerlichen Beurteilung auf einem geringeren Gewinn basiert – nach § 174 Abs. 4 AO ändern? Mit dieser Frage hatte sich nun das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 21.02.2019 (10 K 1074/17) zu befassen. Der Streitfall Im Streitfall vermittelte eine GmbH (Klägerin) u. a. elektronische Versicherungsbestätigungen (eVB) für die Zulassung von Fahrzeugen. Bei einem Teil der eVB erfolgte keine Vermittlung an die Käufer von Fahrzeugen, sondern an andere Unternehmen. Die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen behandelte die Klägerin als umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 11 UStG. Im Rahmen einer für die Streitjahre 2011 und...
Arbeitgeber tun vieles, damit sich ihre Mitarbeiter wohl fühlen. Hier sind auch immer lohnsteuerrechtliche Aspekte zu beachten. Doch wann ist ein Frühstück eigentlich ein Frühstück und im Falle der Gestellung durch den Arbeitgeber auch lohnsteuerlich zu würdigen? Zu diesem Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun mit seinem Urteil vom 03.07.2019 (VI R 36/17) für Klarheit gesorgt.
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