Autor: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
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Durch das sog. „JStG 2018“ vom 11.12.2018 (BGBl 2018 I S. 2338) wurden § 22f UStG (Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes) und § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) in das UStG eingefügt. Zudem wurde in § 27 UStG (Allgemeine Übergangsvorschriften) ein neuer Abs. 25 eingefügt. Die wesentlichen Grundsätze dieser Neuregelungen hat das BMF unlängst in einem Schreiben vom 28.1.2019 (III C 5 – S 7420/19/10002 :002) erläutert. Dieses Schreiben hat das BMF nunmehr ergänzt (21.2.2019 – III C 5 – S 7420/19/10002: 002).
Arbeitgeber müssen Beschäftigte auf nicht genommenen Urlaub hinweisen – sagt das BAG Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten „klar und rechtzeitig“ auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) letzte Woche Dienstag in Erfurt entschieden und damit EU-Recht auch im Inland für verbindlich erklärt (BAG v. 19.2.19 – 9 AZR 541/15).
Seit 1.1.2019 fördert der Gesetzgeber die E-Mobilität auch im Rahmen einer neuen Dienstwagenbesteuerung. Inzwischen hat das BMF eine wichtige Auslegungsfrage beantwortet: Auf den Zeitpunkt der Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber kommt es an! Hintergrund Durch das sog. „Jahressteuergesetz 2018“ (v. 11.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338) wurde ab VZ 2019 eine neue Bewertung der privaten Nutzung von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen mit 40 km Reichweite oder 50 g CO2-Ausstoß je km eingeführt. Nach der Neuregelung des § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG ist die steuerliche Bemessungsgrundlage, der Bruttolistenneupreis...
Seit dem BFH-Verdikt vom April 2018 schwelt der Streit um die Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Finanzamtszinsen (§ 238 AO). Jetzt das hat das FG Hamburg (v. 31.1.2019 – 2 V 112/18) noch eins draufgesetzt: Es hat den Abzinsungszinssatz von 5,5 % (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) beanstandet und deshalb vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten gewährt. Kurzer Rückblick Ich habe dazu mehrfach berichtet: In einer anhaltenden Niedrigzinsphase sind die in den Steuergesetzen festgelegten typisierenden Zinssätze von 6 % (§ 238 AO und § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG) bzw. von 5,5 % (§ 6 Abs. 1...
Das BVerfG hat im April 2018 (10.4.2018 – 1 BvR 889/12, 639/11; 1 BvL 11/14, 12/14, 1/15) die derzeitige gesetzliche Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Bis spätestens 31.12.2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden, die eine realitätsgerechte Besteuerung gewährleistet. Für die Umsetzung einer Neuregelung auf Verwaltungsebene hat das BVerfG eine Frist bis 31.12.2024 gesetzt. Nach einem ersten BMF-Vorschlag im vergangenen November haben sich jetzt Bund und Länder auf Eckpunkte einer Reform verständigt. Doch wie ist der Kompromiss vom 1.2.2019 zu bewerten?
Durch das sog. „JStG 2018“ vom 11.12.2018 (BGBl 2018 I S. 2338) wurden § 22 f UStG (Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes) und § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) in das UStG eingefügt. Zudem wurde in § 27 UStG (Allgemeine Übergangsvorschriften) ein neuer Abs. 25 eingefügt. Die wesentlichen Grundsätze dieser Neuregelungen erläutert jetzt das BMF in einem neuen Schreiben vom 28.1.2019 (III C 5 -S 7420/19/10002 :002). Es soll in Kürze im BStBl veröffentlicht werden. Aufzeichnungspflichten (§ 22 f UStG) Zusätzlich zu den Grundaten des § 22 Abs.1 S.1 UStG (Namen und vollständige Anschrift des...
Zu einer schnellen Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlages wird es wohl vorerst nicht kommen – leider! Immerhin hat die Bundesregierung jetzt aber signalisiert, dass die Freigrenzen beim Soli ab 2020 angehoben werden sollen (BT-Drucks. 19/6780). Was das konkret, bedeutet bleibt jedoch weiter im Dunkeln. Hintergrund Zur Finanzierung der Lasten aus der Wiedervereinigung Deutschlands wurde ein zunächst vom 01.07.1991 bis 30.06.1992 befristeter Solidaritätszuschlag eingeführt. Ab 1995 wurde hieraus eine zeitlich unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, die der Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands dienen soll, als „finanzielles Opfer“ aber mittelfristig zu überprüfen ist (BT-Drucks. 12/4401). Das Steueraufkommen steht allein dem...
Die Zahl der steuer- und abgabenfreien Mini-Jobs ist nahezu auf dem Stand vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes 2015 geblieben. Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete Ende März 2018 gut 7,6 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Neben einer Hauptbeschäftigung haben rund 2,8 Millionen Menschen zusätzlich noch einen steuerfreien Mini-Job. Seit Jahresanfang 2019 gelten einige neue Regelungen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben jetzt die Richtlinien für die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien vom 21.11.2018) bekannt gegeben. Hierin fassen die Spitzenverbände alle Regeln für die geringfügigen Beschäftigungen (sog. Mini- oder Midi -Jobs) zusammen.
Am 1.1.2019 ist das neue „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ursprünglich JStG 2018) in Kraft getreten (Gesetz v. 14.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338). Es betrifft Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Demnach müssen Internethändler von einer Onlineplattform ausgeschlossen werden, wenn diese keine Umsatzsteuerregistrierung vorweisen können. Geschieht dies nicht, haftet der Marktplatzbetreiber für den Umsatzsteuerausfall. Ab 1.3.2019 können Marktplatzbetreiber in Haftung genommen werden, sollten die Händler gegen die Vorgaben verstoßen und nicht vom Marktplatz entfernt werden. Das bedeutet konkret: Online-Marktbetreiber, wie bspw. Amazon oder Ebay, sind nun selbst in der...
Ab 1.1.2019 gelten für Betreiber elektronischer Marktplätze im Onlinehandel besondere Aufzeichnungspflichten. Für Unternehmen aus Drittländern gilt das ab 1.3.2019, für alle anderen ab dem 1.10.2019. Jetzt hat das BMF u.a. die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG veröffentlicht, die dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber dient, dass er steuerlich registriert ist (BMF-Schreiben v. 17.12.2018 – III C 5 – S 7420/14/10005-06). Hintergrund Ich habe dazu mehrfach hier im NWB Experten-Blog berichtet: Durch das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer...
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