Im September 2020 hat das BMJV den Referentenentwurf (RefE) eines Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes vorgelegt (SanInsFoG). Neben weiteren Gesetzesänderungen soll mit dem SanInsFoG die Insolvenzordnung angepasst und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 v. 20. Juni 2019 ein neues Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeführt werden. Ganz wesentlich soll das SanInsFoG auch auf verbesserte Möglichkeiten einer Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens zielen im Rahmen eines mehrheitlich von den Gläubigern anzunehmenden Restrukturierungsplans. In welchem Verhältnis stehen sich die Inhalte des Restrukturierungsplans nach dem RefE-StaRUG und des Sanierungskonzeptes nach dem berufsständischen Standard IDW S6 gegenüber? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG...
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Der neue Prüfungsstandard IDW PS 340 Noch bleibt etwas Zeit für die Anwendung des neuen Prüfungsstandards zum Thema Risikofrüherkennungssystem. Dieser ist erstmals für Abschlussprüfungen von Berichtszeiträumen relevant, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Die Zielsetzung ist klar: Bestandsgefährdende Risiken des Konzerns sollen rechtzeitig erkennt werden, um durch rechtzeitige Maßnahmen den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Alles schön und gut. Doch was heißt dies im Einzelnen? Schauen wir etwas genauer hin. Aspekte des überarbeiteten Prüfungsstandards Die Überarbeitung des IDW PS 340 wurde aufgrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aus dem Jahr 1998 erforderlich. Im Rahmen dieser Reform wurde...
Reform des Überschuldungsbegriffs durch das SanInsFoG – Braucht man die Überschuldung überhaupt noch? Mit Unterschrift des Bundespräsidenten erfolgt die Änderung des COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes (COVInsAG). Ziel ist eine Verlängerung des Verzichts auf eine Antragspflicht bei Vorliegen der Überschuldung bis zum Ende des Jahres 2020. Es soll vorübergehend vermieden werden, dass derzeit zahlungsfähige Unternehmen bedingt durch die Coronakrise zu einem Insolvenzantrag gezwungen werden. Da der Insolvenzgrund der Überschuldung seit Anfang März 2020 insgesamt doch recht lange ausgesetzt sein wird, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es dieses Insolvenzgrundes überhaupt bedarf oder ob man ihn einfach aufheben könnte? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin...
Der Antrag für einen Untersuchungsausschuss zur Causa Wirecard liegt seit dem 9. September vor. Wie die Pressemeldungen seit dem 18. Juni 2020 gezeigt haben, werden dem ehemaligen DAX-Konzern nicht nur Bilanzmanipulationen in erheblichem Ausmaß vorgeworfen, sondern auch Geldwäsche. Das sind jedoch nur zwei Beispiele, die den Fall zum größten Bilanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte machen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den...
Die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 löst nicht unerwartet viele Anwendungsfragen aus. Von erheblicher Bedeutung für die Bilanzierung ist dabei die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Zur Erinnerung: Der Leasingnehmer entscheidet nach den neuen Regelungen nicht mehr, ob er wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist. Stattdessen bilanziert er in der Regel ein Nutzungsrecht („right-of-use“) am Leasingobjekt im Umfang seiner vertraglichen Ansprüche und eine Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Barwertes der Leasingraten. Je länger die Leasinglaufzeit ist, umso höher wird der Barwert. Zur grundlegenden Bestimmung der Leasinglaufzeit hatte ich bereits in einem früheren Blog Stellung genommen. Zur Bestimmung der zu berücksichtigenden Leasinglaufzeit...
Nur ein Drittel der DAX-Konzerne geben den Buchwert des Goodwills im Halbjahresfinanzbericht an. Auch wenn die Halbjahresberichte nicht so detailliert sein müssen wie der Geschäftsbericht für das gesamte Geschäftsjahr: Wie meine Studienergebnisse gezeigt haben, ist der Anteil des Goodwills am Eigenkapital bzw. Vermögen der DAX-Konzerne erschreckend hoch. Goodwill-Abschreibungen im Halbjahresbericht? Bei den Unternehmen, die den Buchwert des Goodwills zum 30.6.2020 angeben, liegt dieser bei durchschnittlich knapp 60 % des Eigenkapitals. Abschreibungen des Goodwills sind immer noch die Ausnahme statt der Regel: Lediglich vier Unternehmen geben an, dass der Goodwill wertgemindert war und dementsprechend eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wurde. Ein Beitrag...
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