Kategorie: Steuern
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Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist der Erwerb des Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit.
In den vergangenen Tagen habe ich die Ausfüllhilfen für die Steuererklärung 2018 erstellen dürfen (besser „müssen“), zumindest für die wichtigsten Vordrucke. Auch habe ich Ermittlungsschemata zur Berechnung der abziehbaren Aufwendungen 2019 erarbeitet, um beispielsweise berechnen zu können, wie viel noch in einen „Rürup-Vertrag“ steuerwirksam eingezahlt werden kann. Und ja, wieder einmal kam mir die Galle hoch. Hand aufs Herz: Wer versteht noch wirklich die Ermittlung der Höchst- und Abzugsbeträge für die Vorsorgeaufwendungen in allen Einzelheiten?
Kapitalanleger, die Betrügern aufgesessen sind, haben es schwer genug. Leider haben sie regelmäßig weder von der Finanzverwaltung noch vom BFH Unterstützung erwarten dürfen. Mit einer – aus meiner Sicht – überaus seltsamen Logik werden selbst Scheinrenditen besteuert. Mit Urteil vom 11.2.2014 (VIII R 25/12) hat der BFH noch entschieden: „Gutschriften aus Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre“. Die Rechtsprechung ist gesichert.
Erst im November berichtete ich über ein mögliches Passivierungsverbot beim Rangrücktritt und erläuterte im Beitrag „Passivierungsverbot beim Rangrücktritt beachten“, wie dieses verhindert werden kann.
Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...
An dieser Stelle wieder drei ausgewählte Verfahren. In diesem Monat geht es einmal um die Anwendung der Änderungsvorschriften, die Frage des Vorsteuerabzug bei einer Funktionsholding und ob die Kfz-Kostendeckelung tatsächlich auf 100% der Kosten anzuwenden ist.
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse werden von der Finanzverwaltung seit Jahr und Tag unter die Lupe genommen. Ebenfalls seit Jahr und Tag loten Steuerzahler aber die Grenzen der Anerkennung aus. Ich persönlich frage mich zwar immer, warum man wirklich alles auf die Spitze treiben muss. Aber nun ja: Wenn es diese Fälle nicht gäbe, hätten die Finanzgerichte wenig zu tun und vielleicht wäre das Steuerrecht dann ein Stück weit langweiliger. Jüngst ging es vor den Finanzgerichten mehrfach um die Frage, ob dem Ehegatten oder dem(der) Lebensgefährten(in) im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ein Dienstwagen – steuerlich wirksam – zur Verfügung gestellt werden darf. Soeben hat...
In vielen Artikeln zur verlängerten Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung heißt es: „Ab 2019 haben Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit, denn der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung verschiebt sich für die Pflichtveranlagten bzw. Steuerzahler ohne Berater um zwei Monate nach hinten. Statt bis Ende Mai muss die Steuererklärung nun erst bis 31. Juli abgegeben werden. Dadurch haben Sie weniger Stress.“ Doch ist das richtig? Ich meine nicht die Frist an sich, sondern die Sache mit dem Stress.
Verluste aus Vermietung und Verpachtung können steuerlich nur geltend gemacht werden, wenn die Absicht besteht, auf Dauer einen Überschuss zu erwirtschaften. Grundsätzlich wird diese Absicht durch die Finanzverwaltung unterstellt. Doch es gibt bestimmte Konstellationen, bei denen die Vermutung, einen dauerhaften Überschuss erzielen zu wollen, angezweifelt wird. Zur Freude der Immobilienbesitzer hat das FG Hamburg aber entschieden, dass eine dauerhafte Vermietungsabsicht selbst dann zu bejahen sein kann, wenn sich der Vermieter eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt einem Angehörigen entgeltlich zu überlassen (Urteil vom 12.9.2018, 2 K 151/17).
Ordnet eine Gemeinde die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf sich selbst gegen Zahlung einer Entschädigung an, enteignet sie also den Grundstückseigentümer, ist ein hieraus erzielter Gewinn nicht steuerpflichtig. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 28.11.2018 (Az. 1 K 71/16 E) entschieden.
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