Der neue § 7b EStG wird kommen

Nun kommt er also (doch): Der Bundestag hat am 29.11.2018 den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet. Ich denke, die Zustimmung des Bundesrats am 14.12.2018 ist sicher. Dabei hatte der Bundesrechnungshof noch Bedenken angemeldet. Die Immobilen-Zeitung schrieb: „Bundesrechnungshof zerpflückt Sonder-AfA Mietwohnungsneubau“. Aber was sind schon Bedenken des Bundesrechnungshofs, wenn es um Politik geht?

Das sind die wesentlichen Bedingungen des neuen § 7b EStG im Überblick:

  • Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen sind, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent der Bemessungsgrundlage neben der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen werden. Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird.
  • Begünstigt sind nur Gebäude, deren Baukosten nicht höher als 3.000 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche sind.
  • Förderfähig sind jedoch nur Baukosten bis höchstens 2.000 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Begünstigt sind nur Investitionen, für die ein Bauantrag zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 gestellt wird. Sofern ein Bauantrag nicht erforderlich ist, muss die Bauanzeige in diesem Zeitraum erfolgen.
  • Die geförderte Immobilie muss mindestens 10 Jahre lang vermietet werden. Eine Mietobergrenze ist allerdings nicht vorgesehen.

Schon jetzt ergeben sich eine Reihe von Fragen. Was ist beispielsweise konkret unter „entgeltlicher Überlassung zu Wohnzwecken“ gemeint? Wie verhält es sich, wenn die 66 %-Grenze des § 21 Abs. 2 EStG unterschritten wird? In den nächsten Wochen werden sicherlich weitere Zweifelsfragen auftauchen. Ich hatte schon vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass eine Grunderwerbsteuerbefreiung die ganze Sache hätte vereinfachen können.

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