Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket: Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und Lastenausgleich der Gebietskörperschaften

Im Blog-Beitrag „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket: 130 Milliarden Paukenschlag“ vom 5. Juni 2020 wurden die steuerlichen Themen des Konjunkturpaktes in den Blick genommen und einer schlaglichtartigen Kommentierung unterzogen. Neben den steuerlichen Reglungen beinhaltet das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auch weitere Entlastungsmaßnahmen, die auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und auf einen Lastenausgleich der Gebietskörperschaften abzielen.

Die steigenden Ausgaben der Sozialversicherungssysteme, die sich durch die Corona-Krise bereites eingestellt haben (bzw. noch einstellen werden), könnten zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten führen. Eine Erhöhung würde sich wiederum negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft auswirken. Um dieser drohenden Entwicklung gegenzusteuern soll durch das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket eine „Sozialgarantie 2021“ eingeführt werden (Nr. 2 Ergebnis Koalitionsausschuss vom 3.6.2020). Diese „Sozialgarantie“ sieht vor, dass die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisiert werden. Zusätzliche Finanzbedarfe werden bis zum Jahr 2021 dem Bundeshaushalt zugerechnet. Hierdurch ergibt sich ein Finanzbedarf von rund 5,3 Milliarden Euro im Jahr 2020.

Als erste Sofortmaßnahme ist dieser Vorschlag als durchaus sinnvoll zu bewerten. Mittel- und langfristig sollte der Gesetzgeber allerdings eine grundsätzliche Reform der Sozialversicherungssysteme in den Blick nehmen. Bereites Ende März hat die „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“ ihren Bericht und Empfehlungen vorgelegt (vgl. Blog-Beitrag „Rentenkommission: Licht und Schatten bei den Empfehlungen“ vom 12. Mai 2020).

Die Empfehlungen zu einer grundsätzlichen Reform der Sozialversicherungssysteme finden sich dabei in spärlichen Rationen bei den Empfehlungen aufgenommen. „Die Kommission verkennt nicht, dass es Argumente gibt, die dafürsprechen könnten, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Für den Aspekt der nachhaltigen Finanzierung der Rentenversicherung gilt dies jedoch voraussichtlich eher nicht.“ (direktes Zitat aus dem aktuellen Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag – Band I, S. 104). Die aktuelle Corona-Krise könnte nunmehr die Chance mit sich bringen, über eine grundsätzliche Reform nachzudenken. Die  „Sozialgarantie 2021“ ist dabei als erste Sofortmaßnahme anzusehen. Dem Gesetzgeber kann in der aktuellen Situation nur angeraten werden nochmals die Argumente zu prüfen, „die dafürsprechen könnten, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.“

Unter der Überschrift „Länder und Kommunen stärken“ finden sich mehrere weitere Empfehlungen in der Zusammenstellung des Koalitionsausschuss (Nr. 18 ff. Ergebnis Koalitionsausschuss vom 3.6.2020), u.a.:

  • Durch die Einführung eines kommunalen Solidarpakts 2020, sollen die krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensiert werden. „Dazu gewährt der Bund für 2020 den Gemeinden gemeinsam mit den zuständigen Ländern hälftig finanziert einen pauschalierten Ausgleich. Bei der Gewerbesteuer wird ein Freibetrag für die existierenden Hinzurechnungstatbestände auf 200.000 Euro erhöht. {Finanzbedarf: 5,9 Mrd. Euro Bund}“ (Nr. 19. Ergebnis Koalitionsausschuss vom 3.6.2020).
  • Die nationale Klimaschutzinitiative sieht Förderprogramme vor. Hier sollen die Eigenanteile der Kommunen angesenkt werden.
  • In den Jahren 2020 und 2021 werden zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt.
  • Erarbeitung einer Bundesrahmenregelung zur Gewährung von Beihilfen an ÖPNV-Unternehmen und Unterstützung der Länder durch den Bund zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs im Jahr 2020.
  • Aufhebung der Deckelung des KfW-Förderkredit „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“.

Insgesamt zeigt sich bei den Vorschlägen, dass der Koalitionsausschuss bemüht ist, die Lasten der Corona-Krise zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften zu verteilen. Auf den ersten Blick sind die Vorschläge sinnvoll und geeignet diesen Lastenausgleich herzustellen. Ggf. notwendige Anpassungen – in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der  Corona-Krise – sollten dabei geprüft und umgesetzt werden.

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