Am 14.12.2023 will der Bundestag das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 mit Feststellung einer Notlage nach Art. 115 Abs. 2 GG beschließen. Auch der Haushalt für 2024 ist eilbedürftig, doch bei den Eckdaten sind die politischen Fronten nach wie vor verhärtet – auch innerhalb der Ampelkoalition. Was bedeutet das? Hintergrund Am 15.11.2023 hat das BVerfG (2 BvF 1/22) das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 (BGBl 2022 I S.194) aus drei Gründen für nichtig erklärt, weil wesentlichen Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts missachtet wurden. Dem Bund fehlen deshalb für 2023 rund 60 Mrd. Euro, die im Wege eines Nachtragshaushaltsgesetzes für 2023 durch Beschluss des Bundestags und Zustimmung...
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Das so genannte Jobrad-Modell, also das Fahrrad-Leasing, hat in den vergangenen Jahren einen enormen Aufschwung erfahren. Zwar kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Rad auch unentgeltlich zur Verfügung stellen, üblicherweise erfolgt das Ganze aber per Gehaltsumwandlung. Der Entgeltverzicht entspricht dann in der Regel der Leasingrate einschließlich Versicherung, die der Arbeitgeber seinerseits zu zahlen hat. Neben steuerlichen Fragen rund um die Gestellung von Jobrädern geht es manchmal auch um arbeitsrechtliche Belange, z.B. wie zu verfahren ist, wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt ist und daher Krankengeld bezieht. Müssen dem Arbeitgeber dann trotzdem die Leasingraten „ersetzt“ werden? Und da wird es kompliziert....
Ist die Reform der Grundsteuer verfassungskonform? Es wird immer wahrscheinlicher, dass sich schon bald der BFH und im Anschluss wohl das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage befassen müssen – zumindest, soweit es um die Feststellung der Grundsteuerwerte nach dem so genannten Bundesmodell geht. Zwar hatte das Sächsische FG die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 für rechtmäßig erklärt (Urteil vom 24.10.2023, 2 K 574/23). Ein lauter Paukenschlag ertönt nun aber aus Rheinland-Pfalz, wenn auch lediglich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Das FG Rheinland-Pfalz hat jedenfalls große Zweifel, ob die Bewertungsregelungen nach der Grundsteuerreform verfassungskonform...
Prüfungsschwerpunkt des beizulegenden Zeitwerts von Investment Properties der ESMA Der aktuelle Zeitwert von Immobilien, die als Finanzinvestitionen gehalten werden. Steigende Zinsen hatten bei Immobilienkonzernen mit einem IFRS-Abschluss teilweise für sehr hohe Wertkorrekturen gesorgt. Und wir sind erst am Anfang der Zinswende. 2021 hatten viele Konzerne in ihren IFRS-Abschlüssen noch Wertsteigerungen ausgewiesen. Das Thema Zeitwert von Investment Properties, wie sie im Fachjargon genannt werden, beschäftigt nun auch die ESMA. Bei der Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte möchte die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde aufgrund der aktuellen makroökonomischen Situation diese im nächsten Jahr besonders unter die Lupe nehmen. Rollt hier im nächsten Jahr eine Welle...
Am 1.12.2023 berät der Bundestag in erster Lesung den von der Regierung vorgelegten Nachtragshaushalt 2023, den das Kabinett am 27.11.2023 beschlossen hat. Finanzierungsloch und Schuldenbremse – was ist genau geplant? Hintergrund Es war ein Paukenschlag: Am 15.11.2023 hat das BVerfG (2 BvF 1/22) den Nachtragshaushalt des Bundes für 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, weil Kreditermächtigungen ohne Anrechnung auf die sog. Schuldenbremse (Art. 109, 115 GG) unzulässig in die Zukunft „verschoben“ wurden, ferner gegen Haushaltsgrundsätze wie die Jährlichkeit und Jährigkeit verstoßen, schließlich der Veranlassungszusammenhang zwischen festgestellter Notlage und ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend begründet war. Folge war ein 60 Mrd. Euro-Loch...
Dieser Beitrag ist unter Mitarbeit von Raffael Nicola, Anna-Katharina Weymer erstellt worden. Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sieht eine erhebliche Änderung des Zinsschrankenkonzernbegriffs vor. Dies hat neben den ertragsteuerlichen Auswirkungen erhebliche Folgewirkungen für Unternehmensnachfolgen im Mittelstand. Worum geht es? An Dritte zur Nutzung überlassene Grundstücke stellen erbschaftsteuerlich/schenkungsteuerlich grundsätzlich Verwaltungsvermögen dar. Im Rahmen von Rückausnahmen werden vermietete Grundstücke jedoch u.a. nicht als Verwaltungsvermögen qualifiziert, wenn eine erbschaftsteuerliche Betriebsaufspaltung vorliegt oder die Nutzungsüberlassung innerhalb eines Zinsschrankenkonzerns erfolgt. Nach der aktuellen Fassung des § 4h Abs. 3 S. 5 und S. 6 EStG gehört ein Betrieb zu einem Zinsschrankenkonzern, (1.) wenn er nach dem...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 28. Juni 2025
Bundestag beschließt steuerliches Investitionssofortprogramm
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 27. Juni 2025
Update: Bezahlbare Wohnungen durch Mietpreisbremse und Wohnungsbau-Turbo
-
Christian Herold 27. Juni 2025
Was gilt steuerlich, wenn ältere Freiberufler dauerhaft Verluste erwirtschaften?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 26. Juni 2025
Gute Nachricht für Rentner: Renten steigen zum 1.7.2025
-
Christian Herold 25. Juni 2025
Wann ist Reitunterricht umsatzsteuerpflichtig und wann -steuerfrei?
NEUESTE KOMMENTARE
24.06.2025 von Maik Geduhn
Kein Kinderkram: BFH ignoriert den Grundsatz der Abschnittsbesteuerung beim Kinderfreibetrag
12.06.2025 von Sebastian Wenzel
Berufskraftfahrer und die Tücken bei der Berechnung der Übernachtungspauschale
24.06.2025 von Anne
BP-Bericht entfaltet keine Bindungswirkung für die Zukunft