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23. Februar 2022

Nach § 3 Nr. 32 EStG ist die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei. So weit, so gut. Allerdings hat das FG Mecklenburg-Vorpommern kürzlich in einem interessanten Fall entschieden, dass diese Steuerbefreiung für den Fahrer mitunter nicht gilt (Urteil vom 14.7.2021, 1 K 65/15). Der Sachverhalt in aller Kürze und zum besseren Verständnis leicht abgewandelt. Der Arbeitgeber, möglicherweise im ländlichen Raum ohne guten ÖPNV ansässig, beschäftige auch Arbeitnehmer ohne Führerschein. Damit diese dennoch rechtzeitig und unkompliziert zur Arbeit gelangen konnten, bat er einige Mitarbeiter, ihre Kolleginnen und Kollegen jeweils auf dem Weg zur Arbeit...

22. Februar 2022

Durch ein neues BMF-Schreiben v. 05.01.2022 (IV C 5 – S 2334/19/10017 :004) hat die Finanzverwaltung die Rechtsprechung des BFH zum sog. Zusätzlichkeitserfordernis bei Gehaltsumwandlungen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2019 für anwendbar erklärt. Was hat es damit auf sich? Hintergrund Des einen Freud, des anderen Leid! So kann die Rechtsprechung des BFH zum sog. Zusätzlichkeitserfordernis bezeichnet werden, welche mit Urteil des 01.08.2019 (VI 32/18) neue Maßstäbe setzte. Die Richter hatten darin festgestellt, dass das für bestimmte, lohnsteuerlich begünstigte Arbeitgeberleistungen, zu erfüllende Kriterium der Zusätzlichkeit schon dann erfüllt ist, wenn der verwendungsfreie Arbeitslohn eines Arbeitnehmers zugunsten einer verwendungs- und zweckgebundenen Leistung...

21. Februar 2022

Viele Menschen gehören heute zwar keiner Kirche mehr an, möchten aber dennoch, dass bei ihrer Trauerfeier eine Ansprache oder Trauerrede gehalten wird. Gleiches gilt bei Hochzeitsfeiern. Gute Trauerredner erbringen aus meiner Sicht sehr anspruchsvolle Leistungen und zuweilen sind sie durchaus als künstlerisch anzusehen. Finanzverwaltung, Finanzgerichtsbarkeit und Künstlersozialkasse haben allerdings üblicherweise ein ganz anderes Verständnis und versehen die Leistungen von Trauerrednern mit dem abwertenden Hinweis, sie erbrächten reine Gebrauchsreden, bei der es zu schablonenhaften Wiederholungen eines Redegerüsts käme. In steuerlicher Hinsicht kam etwas Hoffnung auf, nachdem die OFD Frankfurt/M. in einer Verfügung vom 6.3.2018 (S 7240 A-24-St 16) darauf hingewiesen hatte,...

18. Februar 2022

Nicht nur in einem der größten Wirtschaftsdelikte der deutschen Nachkriegsgeschichte, namentlich im Fall Wirecard, ging es um Überbewertungen oder falsche Bewertung von Bilanzposten in der Bilanz/Konzernbilanz. Nichtigkeitsklage durch den Insolvenzverwalter Kommt es aufgrund dieser unzutreffenden Bilanzierung zu einer Insolvenz der Gesellschaft, dauert es regelmäßig nicht lange, bis eine entsprechende Bilanz-Nichtigkeitsklage des Insolvenzverwalters, unter anderem wegen Überbewertungen eines Bilanzpostens oder falschen Ausweises von Forderungen der Aktiva im Jahresabschluss, gerichtlich beim erstinstanzlichen Landgericht lanciert werden. Der Insolvenzverwalter ist aber befugt, eine Nichtigkeitsklage nach § 256 Abs. 7, S. 1, § 249 Abs. 1, S. 1 AktG zu erheben, soweit die Fehlerhaftigkeit des...

18. Februar 2022

Die Ampelkoalition will Familien, Alleinerziehende und Pflegende mit staatlichen Gutscheinen für Haushaltshilfen entlasten. Diese sollen künftig einen jährlichen Bonus in Höhe von maximal 2.000 € erhalten können. Nach dem geplanten Modell soll der Zuschuss einen Teil der Aufwendungen für die Haushaltshilfe abdecken und die Begünstigten den Restbetrag aus eigenen Mitteln beisteuern. Hierdurch soll die Schwarzarbeit bekämpft werden, denn Schätzungen zufolge werden neun von zehn Haushaltshilfen unangemeldet beschäftigt. Bekämpfung der Schwarzarbeit: Auch durch Steuerermäßigung nach § 35a EStG Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen war mit Wirkung ab 2003 gleichermaßen mit dem Anspruch in § 35a EStG eingefügt worden, einen...

17. Februar 2022

Zahlreiche Riester-Sparer blicken erstaunt, wenn sie Post vom Finanzamt erhalten und ihnen mitgeteilt wird, dass der bereits gewährte Sonderausgabenabzug für mehrere Jahre zu kürzen sei, weil die Voraussetzungen für den Abzug nicht vorgelegen hätten. Die Rückforderungen sind mitunter recht hoch. Zugegebenermaßen sind die Rückforderungen überwiegend begründet, doch eben nicht immer. Und hier sahen sich die Riester-Sparer im wahrsten Sinne des Wortes in der AO-Falle: Das Finanzamt reagierte nur auf die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und fühlte sich insoweit wie an einen Grundlagenbescheid gebunden. Eine eigenständige Prüfung nahm es nicht vor. Einwendungen des Steuerpflichtigen müssten bei der Zulagenstelle...

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