Anfang 2018 sind neue Regeln zur Besteuerung von Investmentfonds in Kraft getreten. Man kann sich darüber streiten, ob die Fondsbesteuerung seitdem einfacher geworden ist. Jedenfalls sieht das Gesetz bei thesaurierenden Fonds so genannte Vorabpauschalen vor, die nach einem bestimmten System zu besteuern sind. Das heißt: Bei thesaurierenden und teilweise thesaurierenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern. Oder anders ausgedrückt: Wenn die Ausschüttungen niedriger sind als die Marktverzinsung, ist dies ein Zeichen, dass der Fonds Erträge thesauriert hat. Um Steuerstundungseffekte zu verhindern, muss eine Vorabpauschale versteuert werden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge...
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Der Bundestag hat am 28.1.2021 das sog. Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Es sieht insbesondere die Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer (Steuer-ID) in der öffentlichen Verwaltung vor. Welchen Nutzen bringt das? Hintergrund Deutschland wird digital, auch in der öffentlichen Verwaltung. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Hiervon sind knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen betroffen, die im Rahmen von zwei Digitalisierungsprogrammen online umgesetzt werden. Im „Digitalisierungsprogramm Bund“ werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz beim Bund...
Die häusliche Quarantäne ist mit einer mehrtägigen räumlichen Einschränkung verbunden. Doch die notwendigen Bedürfnisse des betroffenen Haushalts müssen auch während der Isolation weiterhin gestillt werden. Vieles kann durch die Unterstützung von Familie, Freunden und Nachbarn gewährleistet werden. Aber einfache Erledigungen, wie die tägliche Gassi-Runde mit dem Familienhund, können während der Quarantäne zur unlösbaren Aufgabe werden. Dann kann die Inanspruchnahme eines Dienstleisters unter Umständen unausweichlich sein. Für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen gegen Entgelt kann eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG in Höhe von 20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung beansprucht werden. Gilt dies auch für Gassi-Service, Einkaufshilfe oder...
Die häusliche Quarantäne ist mit einer mehrtägigen räumlichen Einschränkung verbunden. Doch die notwendigen Bedürfnisse des betroffenen Haushalts müssen auch während der Isolation weiterhin gestillt werden. Vieles kann durch die Unterstützung von Familie, Freunden und Nachbarn gewährleistet werden. Aber einfache Erledigungen, wie die tägliche Gassi-Runde mit dem Familienhund, können während der Quarantäne zur unlösbaren Aufgabe werden. Dann kann die Inanspruchnahme eines Dienstleisters unter Umständen unausweichlich sein. Für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen gegen Entgelt kann eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG in Höhe von 20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung beansprucht werden. Gilt dies auch für Gassi-Service, Einkaufshilfe oder...
Das BMWi hat am 2.2.2021 in wichtigen Bereichen seine umfangreichen FAQ zu den Corona-Finanzhilfen aktualisiert und ergänzt. Das ist nicht nur für Antragsteller ganz wichtig, sondern vor allem für deren Berater, die als sog. Dritte Anträge auf Finanzhilfen stellen. Hintergrund Seit März 2020 unterstützt der Bund mit umfangreichen finanziellen Hilfsprogrammen Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie und die nachfolgend erfolgten Schließungsanordnungen von Umsatz- und Gewinneinbußen betroffen sind. Hierzu zählen: Aktuell noch die November- und Dezemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfen), die Überbrückungshilfe II (September bis Ende Dezember 2020), seit Januar (bis 30.6.2021) die Überbrückungshilfe III einschließlich Neustarthilfe für Soloselbständige. Ich habe dazu wiederholt an...
Am 28.1.2021 hat es der Bundestag mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition abermals abgelehnt, die Zinsen im Steuerrecht dem gegenwärtigen Niedrigzinsniveau anzupassen. Hintergrund Ich habe wiederholt zu diesem Thema im Blog berichtet: Derzeit werden bei der Verzinsung von Steuernachforderungen 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, indem die Steuer entstanden ist, monatlich 0,5 Prozent Zinsen erhoben; im umgekehrten Fall einer Steuererstattung gilt dasselbe. Der unveränderte Zinssatz, die nach § 238 AO derzeit 0,5 Prozent pro Monat (also 6 Prozent im Jahr) betragen, besteht seit in zwischen 50 Jahren, obwohl seit Jahren Zinsen in dieser Höhe nicht erwirtschaftet werden können. Eskaliert ist der...
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