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23. Dezember 2019

Eine Entscheidung des BFH im anhängigen Verfahren IV R 6/17 wird wegen ihrer Breitenwirkung mit großem Interesse erwartet. Strittig ist, ob gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Einfamilienhauses gesondert und einheitlich festzustellen sind oder ob es sich um einen Fall von geringer Bedeutung handelt, der keines eigenen Feststellungsverfahrens bedarf. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der Experten-Blog eignet sich hervorragend dazu, Diskussionen anzuregen. Mit meinen Beiträgen möchte ich insbesondere auch die ausgetretenen Pfade...

23. Dezember 2019

Ab dem 1.1. 2020 werden Betriebsrentner entlastet. Eingeführt wird ein neuer Freibetrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 159,25 Euro. Das entsprechende Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz GKV-BRG) wurde vom Bundestag am 12.12.2019 beschlossen. Erfreulich: Für die rund 4 Millionen pflichtversicherten Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bislang ihre Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge oberhalb der Freigrenze in vollem Umfang verbeitragt haben, ergibt sich durch die Einführung des Freibetrags eine jährliche Entlastung von ca. 300 Euro. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer...

22. Dezember 2019

Heute am 22.12. ist der Adventskalender fast leer – nur noch zwei Türchen, dann ist Weihnachten. Das bestätigt Ihnen auch die Waage? Sie fragen sich, ob sie den teuer angefressenen Weihnachtsspeck steuermindernd im Fitnessclub wieder loswerden können? Clubbeiträge als außergewöhnliche Belastung? Das könnte schwer werden. Diese Aufwendungen sind zumindest nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn sie lediglich eine pauschale ärztliche Bescheinigung vorlegen, nach der ihnen z.B. eine allgemeine Sporttherapie oder Krankengymnastik angeraten wird. Der Abzug setzt nämlich eine besondere ärztliche Verordnung im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV voraus. So hat es das Finanzgericht Köln in...

20. Dezember 2019

Auch im letzten Monat des Jahres finden Sie wieder drei aktuelle Anhängigkeiten, die als Musterverfahren dienen können. Diesmal geht es um eine Rückstellung für Nachbetreuungsverpflichtungen, die umsatzsteuerliche Würdigung von sogenannten 0%-Finanzierungen und die widerstreitende Steuerfestsetzung. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

20. Dezember 2019

…denn Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung Passend kurz vor Weihnachten hat der BGH entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als „Laden mit Lager“ bezeichnet ist ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf. Worum geht es? In vielen Teilungserklärungen ist die Zweckbestimmung für ein Teileigentum eher weit gefasst. Meist heißt es nur „Laden“ oder „Restaurant“. Das ist nachvollziehbar, weil bei der Teilung ja oft noch nicht klar ist, wer das Teileigentum erwirbt und dort selbst tätig ist oder es gewerblich vermietet. Umgekehrt kann manchmal genau festgelegt sein, was damit gemacht werden soll, etwa bei Hotelapartments. Immer wieder kommt es vor,...

20. Dezember 2019

Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzbar, sofern eine entsprechende Verpflichtung besteht und das eigene Einkommen und Vermögen des Unterhaltsempfängers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zudem gilt in 2020 ein Höchstbetrag von 9.408 Euro für die abziehbaren Leistungen. Doch die Zahlungen sollten nicht zu spät geleistet werden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus...

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