Mit Urteil vom 05.09.2019 (V R 57/17) hat der BFH entschieden, dass die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt von der Umsatzsteuer befreit ist. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des An- und Verkaufs von „gebrauchten“ Lebensversicherungen. Der Streitfall Die Klägerin (AG) erwarb von Privatpersonen abgeschlossene Kapitallebensversicherungen. Der Kaufpreis lag jeweils über dem sog. Rückkaufswert, aber unter den eingezahlten Versicherungsprämien. Im Anschluss änderte die Klägerin die Versicherungsverträge, indem sie die für die Ablaufleistung unerheblichen Zusatzversicherungen kündigte und die Beitragszahlung auf jährliche Zahlungsweise umstellte. Anschließend veräußerte sie ihre Rechte an den so modifizierten Kapitallebensversicherungen an Fondsgesellschaften. Ein Beitrag...
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Viele Versicherungsvertreter erhalten im Ruhestand Zahlungen aus „ihrem“ Vertreterversorgungswerk. Es stellt sich dann die Frage, ob die Leistungen als Renteneinkünfte mit einem geringen Ertragsanteil oder aber als – nachträgliche – gewerbliche Einkünfte voll zu besteuern sind. Jüngst hat das FG Nürnberg entschieden, dass Berufsunfähigkeitsrenten aus einem Vertreterversorgungswerk als nachträgliche gewerbliche Einkünfte voll zu besteuern sind und nicht nur dem Ertragsanteil unterliegen (Urteil vom 25.7.2019, 6 K 1733/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...
In dieser Zeit dürfte die Spendenbereitschaft wohl am höchsten sein. Spenden sind Ausgaben, die freiwillig und unentgeltlich zur Förderung bestimmter Zwecke geleistet werden. Der Begriff der “Spende” erfordert somit ein freiwilliges Handeln. Aber nicht jede als „Spende“ bezeichnete Zahlung ist auch steuerlich zu berücksichtigen. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei...
Im Privatvermögen ist die Übertragung einer Immobilie gegen Vorbehaltsnießbrauch ein probates Gestaltungsinstrument der vorweggenommenen Erbfolge. Mit Blick auf das Freibetrags-Management kann es sich dabei auch lohnen, schon früh mit der Planung und Durchführung der vorweggenommenen Erbfolge zu beginnen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt...
Für besonders verdiente Mitarbeiter, die einen runden Geburtstag begehen, richten zuweilen die Arbeitgeber die Geburtstagsfeier aus und laden dazu neben Kollegen auch Geschäftspartner und Personen des öffentlichen Lebens ein. Auch Freunde und Familienangehörige des Arbeitnehmers werden eingeladen – manchmal sogar ohne Kenntnis des Arbeitnehmers. Die Finanzverwaltung sieht in der Ausrichtung der Feier regelmäßig weniger ein Interesse des Arbeitgebers, sondern vielmehr eine „Bereicherung“ des Arbeitnehmers und möchte die entsprechenden Kosten als Arbeitslohn versteuern. Doch so leicht dürfen es sich die Finanzbeamten nicht machen. Kürzlich hat das FG Münster in einem interessanten Fall entschieden, dass die Kosten für eine Geburtstagsfeier (nur) zu...
Die Finanzämter können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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