Wer eine nebenberufliche Tätigkeit als Trainer ausübt und dafür ein gewisses „Honorar“ bezieht, das über die steuerlichen Freibeträge hinausgeht, hat nicht immer ein Interesse daran, als Arbeitnehmer eingestuft zu werden. Der eine oder andere würde sich die Sozialversicherungsbeiträge gerne sparen, wenn er bereits anderweitig versichert ist. Und auch die Vereine würden ihren Arbeitgeberanteil zu den Beiträgen lieber in den Sport investieren als an die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung abzuführen. Doch die Prüfungsdienste der Sozialversicherung sind streng und vielfach können sie sich auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte verlassen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im...
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Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden oder dazu bestimmt sind, sind notwendiges Betriebsvermögen. Insoweit hat der BFH bereits in mehreren Entscheidungen dargelegt, dass die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden wird, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gewerbliche (eventuell branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheiden zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge...
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 über zahlreiche Änderungen im sog. JStG 2019 verabschiedet, die der Bundestag am 7.11.2019 (BT-Drs. 19/13436, 13712, 14873, 14909) verabschiedet hat. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität. Hintergrund Das bereits vor Jahren formulierte politische Ziel, in den nächsten Jahren bis zu 1 Mio. Elektrofahrzeuge in den Verkehr bringen zu wollen, hat die Bundesregierung durch ein Maßnahmenpaket an die Automobilindustrie und durch den Infrastrukturaufbau der Ladestationen für E-Fahrzeuge spürbar beschleunigt. Bereits im letzten Jahr – ich hatte Ende 2018 berichtet – hat der Gesetzgeber mit Zustimmung des Bundesrates (BR-Drs. 559/18 v. 23.11.2018) durch das...
Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29.11.2019 beschlossen, das vom Bundestag am 14.11.2019 unverändert beschlossene „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995“ zu billigen. Damit sollen ab VZ 2021 rund 90 Prozent der Steuerzahler vollständig, weitere 6,5 Prozent sukzessive vom Soli befreit werden, während 3,5 Prozent der sog. „Besserverdiener“ den Soli in unveränderter Höhe weiterzahlen sollen. Ob das vor den Gerichten Bestand haben wird, erscheint zweifelhaft. Hintergrund Der Soli war nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1995 eingeführt worden, um vor allem den Aufbau der neuen Bundesländer finanziell zu stützen. Derzeit beträgt der Satz 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuerschuld. Sog....
Überschuldete Verbraucher können darauf hoffen, dass Sie demnächst eine schnellere Restschuldbefreiung erlangen können. Künftig wird die Restschuldbefreiungsfrist nur noch drei Jahre beantragen, allerdings wird es eine – nicht ganz leicht zu verstehende – Übergangsfrist geben. Anfang November hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu Folgendes bekannt gegeben (Infoblatt vom 7.11.2019): Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer...
„Deine Zahlen sind dein Navi!“ Mit diesem Satz motiviere ich meine Mandanten, sich mehr mit ihren Zahlen zu befassen. Wenn sie heute schon wissen, wie sich ihr Gewinn in diesem Jahr entwickelt hat, haben sie schließlich noch Zeit zum Handeln und Steuern zu sparen. Warum der 1. Advent dafür bestens geeignet ist? Nun, zunächst haben meine Mandanten heute frei und daher etwas Ruhe und Zeit, die Situation zu bewerten. Sicherlich können sie auch heute schon gut ihre Einnahmen und Ausgaben bis zum Jahresende einschätzen. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und...
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