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30. August 2019

Die Übertragung von Vermögen erfolgt oftmals gegen Zahlung von lebenslangen Versorgungsleistungen an die Eltern. Dieses können Renten oder dauernde Lasten sein. Kinder, die von ihren Eltern produktives Vermögen, also z.B. einen Betrieb oder einen land -und forstwirtschaftlichen Hof übernommen haben, dürfen die Versorgungsleistungen grundsätzlich in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen, während die Eltern den entsprechenden Betrag versteuern müssen. Dabei ist die Steuerermäßigung der Kinder üblicherweise wesentlich höher als die Steuerlast der Eltern. Die Übertragung von Mietwohnimmobilien ist seit einigen Jahren nicht mehr begünstigt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...

30. August 2019

Am 26.8.2019 hat das SPD-Präsidium Eckpunkte zur Wiedereinführung der Vermögensteuer in Deutschland beschlossen. Bereits auf dem Parteitag im Dezember 2019 will die SPD einen Gesetzentwurf vorlegen. Was ist von den Plänen zu halten? Ein falsches Signal! Hintergrund 1995 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91, BStBl 1995 II S. 655) entschieden, dass eine unterschiedliche vermögensteuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen verfassungswidrig ist. Seit 1997 wird die Vermögensteuer deshalb nicht mehr erhoben. Damit wurde jedoch nicht die Besteuerung von vorhandenem Kapitalvermögen schlechthin als verfassungswidrig eingestuft, sondern lediglich die Erhebungsform: Die günstigere Besteuerung von Immobilienwerten gegenüber anderem Kapitalvermögen...

30. August 2019

Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 (Kfz mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) ist nicht umsatzsteuerfrei. Nachdem der EuGH bereits entsprechend entschieden hat, ist der BFH dem mit Urteil vom 23.5.2019 gefolgt. Danach handelt es sich beim Fahrunterricht um sog. spezialisierten Unterricht, nicht aber um die Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen wie es für den umsatzsteuerfreien Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnend ist (EuGH-Urteil vom 14.3.2019, Rs. C-449/17; BFH-Urteil vom 23.5.2019, V R 7/19). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in...

29. August 2019

Erst am 21.8.2019 hat das Bundeskabinett sich auf einen Gesetzentwurf „zur Rückführung des Solidaritätszuschlages („Soli“) verständigt. Eine gute Woche später fordert nun das BMWi abermals eine vollständige Abschaffung des Soli und kurzfristig „Freibeträge“ statt „Freigrenzen“. Das verspricht weiteren „Sprengstoff“ im Gesetzgebungsverfahren! Hintergrund Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nachdem ab VZ 2021 durch Anhebung der Freigrenzen in § 3 SolzG rund 90 Prozent der Steuerzahler vollständig, weitere 6,5 Prozent stufenweise vom Soli entlastet werden. Lediglich rund 3,5 Prozent der besserverdienenden Steuerzahler sollen auch weiterhin den ungekürzten Soli in Höhe von 5,5 Prozent der tariflichen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zahlen. BMWi legt...

29. August 2019

Übernimmt der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers, so liegt kein Arbeitslohn vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen haben und der Arbeitnehmer seine Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten hat, so der BFH in seinem Urteil vom 09.05.2019 (VI R 28/17). Der Streitfall Im Streitfall hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen. Der Arbeitgeber – ein inländisches Tochterunternehmen eines weltweit tätigen Konzerns – übernahm die Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen der entsandten Arbeitnehmer. Hiermit beauftragte der Konzern eine Steuerberatungsgesellschaft. Die Arbeitnehmer traten ihre Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber ab. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Übernahme der Steuerberatungskosten zu...

28. August 2019

Ob Friedrich Schiller bei dem Satz „Bretter, die die Welt bedeuten“ schon an den deutschen Fiskus gedacht hat? Vermutlich nicht, denn dann wäre seine Kreativität wahrscheinlich zum Erliegen gekommen. Jedenfalls: Wie immer im Leben bleiben auch so schöne Dinge wie das Theater und die Schauspielkunst nicht von der Steuer verschont und so haben wir es derzeit mit einem äußerst interessanten Verfahren vor dem BFH zu tun, das aber nicht nur für Schauspielerinnen und Schauspieler von Bedeutung ist, sondern vermutlich auch viele andere Berufsgruppen interessieren wird. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss...

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