Insbesondere bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten ist die Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen immer ein Thema. Ein aktuelles Verfahren vor dem BFH zeigt, dass jedoch auch noch andere Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben sein können. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Bei einer Ferienwohnung gilt der Spruch, dass man sich an ihr (nur) zweimal erfreut: am Tage des Kaufs und am Tage des Verkaufs. Ich weiß nicht, ob der Spruch angesichts der heutigen Immobilien- und Vermietungspreise noch immer gilt. Für das Ehepaar, um das es in einem BFH-Fall ging, dürfte er aber angesichts dauerhafter Verluste aus ihren Objekten wohl Gültigkeit besessen haben. Immerhin hatte der BFH mit ihnen nun ein Einsehen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner...
Tätigkeitsbericht der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung von 2018 liegt vor Ende Januar legte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die umgangssprachlich auch als Bilanzpolizei bezeichnet wird, ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 vor. Wie sich bei den Erläuterungen der Prüfungen und Fehlerfeststellungen zeigt, bestätigt sich hier die These der Rechnungswesen-Koryphäe Moxter. Er bezeichnete einst das immaterielle Vermögen als „Sorgenkinder“ der Bilanzierung. Fehlerquote bei Index-Unternehmen gestiegen Die DPR führte 84 Prüfungen durch, von denen bei 15 % ein Fehler festgestellt wurde. Überraschend war an dieser Stelle die gestiegene Fehlerquote bei Index-Unternehmen. Bei den Nicht-Index-Unternehmen ist diese im Vergleich zum Vorjahr gesunken....
Anfang April 2019 hat das BMF den Referentenentwurf für ein Grundsteuer-Reformgesetz (GrStrG) vorgelegt. Das Kanzleramt hat den Entwurf postwendend zurückgewiesen und Nachbesserungen bei den Plänen zur Reform der Grundsteuer gefordert. Der Plan sei noch nicht reif, um in die Ressortabstimmung zu gehen. Der politische Streit um die Grundsteuerreform eskaliert damit inzwischen auch innerhalb der Bundesregierung – kein gutes Zeichen für eine fristgerechte Grundsteuerreform bis Jahresende! Hintergrund Das Bundesverfassungsgericht (10.4.2018 – 1BvL 11/14 u.a.) hat die geltende Rechtslage als verfassungswidrig beanstandet und eine Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts verlangt. Bis Ende des Jahres 2019 muss eine neue Regelung vorliegen, die spätestens...
Die bei einem Tangotanzkurs erbrachten Leistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn es der Kurs zumindest einzelnen Teilnehmern ermöglicht, die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten durch Vertiefung und Fortentwicklung auch beruflich zu nutzen (BFH v. 24.1.2019 – V R 66/17). Der BFH hat mit diesem Urteil die positive Entscheidung der Vorinstanz revidiert und wendet in Bezug auf die Umsatzsteuerfreiheit von Unterrichtsleistungen eine strenge Sichtweise an. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit...
Die Ahndung von Schwarzarbeit im Ausland kann unangenehme Folgen haben. Einige Länder haben ihre Kontrollen massiv ausgeweitet. Aber wie weise ich nach, dass alles rechtens ist? Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz erfolgt dies mittels der A1-Bescheinigung. Sie ist bei jeder beruflichen Tätigkeit im Ausland mitzuführen, unabhängig von der Dauer. Doch wie erhalte ich diese und ist dies überhaupt bei kurzen Dienstreisen oder Seminaren praktikabel? Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier?...
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