Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht. Deshalb ist es auch unerheblich, ob ein möglicher Zeuge seine Aussage vorab in schriftlicher Form niederlegt – so der BFH. Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebiete es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (BFH-Beschluss vom 31.1.2019, V B 99/16). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner...
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Im Rahmen des handelsrechtlichen Niederstwertprinzips sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, sofern vom Vorliegen einer Wertminderung auszugehen ist. Im Anlagevermögen ergibt sich ein Abwertungszwang nur bei dauerhafter Wertminderung. Im Hinblick auf die Ausfallgefährdung von Forderungen wird dabei in Einzelwertberichtigungen für konkrete Ausfallerwartungen und Pauschalwertberichtigungen auf einwandfreie Forderungen unterschieden. Letztere dienen dazu, Vorsorge für zu erwartende Ausfälle in der Summe des Forderungsbestands zu treffen, die noch nicht einzelnen Forderungen zuzuweisen ist. Jüngst hat der Bankenfachausschuss des IDW den Entwurf einer Stellungnahme zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen (IDW ERS BFA 7) vorgelegt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office...
Zahlreiche Menschen möchten ihre spätere Bestattung sowie die Grabpflege schon zu Lebzeiten regeln und dies nicht ihren Angehörigen zumuten bzw. überlassen. Daher schließen sie mit Bestattern und Gärtnereien frühzeitig Verträge ab und leisten auch „Anzahlungen“. Der BFH hat sich nun mit der Frage befasst, ob die Zahlungen tatsächlich – sofort der Umsatzsteuer unterliegende – „echte Anzahlungen“ sind oder ob es sich um Darlehen handelt. Seine Entscheidung in dem betroffenen Fall lautet: Sind in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle maßgeblichen Elemente der künftigen Bestattungsdienstleistung genau bestimmt, entsteht die Steuer für hierauf geleistete Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz...
Facebook bietet die Möglichkeit, selbst Spendenaktionen zu starten, zum Beispiel anlässlich des eigenen Geburtstages. Einige Tage vorher schlägt Algorithmus dies vor. Wählt man dies entsprechend aus, kann man ein Spendenziel setzten, dass in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden soll. Aber können diese Spenden auch steuermindernd berücksichtigt werden? Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche...
Die neue Serie aufgedeckter Bilanzskandale wirft die Frage auf, was Aufsichtsräte tun können, um Bilanzmanipulationen zu erkennen bzw. vorzubeugen. Auch wenn die Fälscher unvorsichtigerweise ihre Handlungsanweisungen zum Aufpumpen des Vermögens oder der Umsatzerlöse schamlos per E-Mail versenden, sind die Möglichkeiten für Aufsichtsräte begrenzt. Wie beginnt bzw. endet die Möglichkeit der Überprüfung auf Echtheit? Bei einem vorgelegten gefälschten Vertrag mit einem fiktiven Kunden, einem gefälschten Wertgutachten über den angeblichen Wert eines Grundstücks? Auch wenn der Aufsichtsrat den Vorstand kontrollieren muss und sich zu einzelnen Themen ein eigenes Bild machen kann – alle Verträge kann er nicht auf ihre Echtheit überprüfen. Diese...
Das Zeitalter der E-Mobilität in Deutschland nimmt an Fahrt auf, bald könnte auch ein Boom von Tretrollern mit Elektromotoren auf Deutschland zurollen. Mit der Verabschiedung der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV“ hat das Bundeskabinett am 3.4.2019 rechtlich den Weg frei gemacht für eine „echte zusätzliche Alternative zum Auto und Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr“. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, der voraussichtlich am 17.5.2019 entscheidet. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der...
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