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21. März 2019

Durch das sog. Jahressteuergesetz 2018 (JStG v. 11.12.2018, BGBl 2008 I S. 2338) fördert der Gesetzgeber die Elektromobilität in Deutschland durch Steuerentlastungen. Das ist ein richtiger Anreiz für die Förderung alternativer Antriebstechnologien und ein Signal zur Förderung des Umweltschutzes. Diese steuerliche Förderung gilt auch für die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer. In einem Anwendungsschreiben vom 13.3.2019 (3 S 233.4./187 u.a.) hat das BMF nunmehr Detailfragen zum Inhalt der Neuregelungen beantwortet. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster...

21. März 2019

Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen soll den Fiskus vor „aggressiven“ Modellen schützen. Daher geht es insbesondere darum, „künstliche“ Gestaltungen anzuzeigen, bevor sie verwirklicht werden. Das heißt:  Wird eine Gestaltung gewählt, um einen nicht vorgesehenen Steuervorteil zu erlangen, muss vorweg angezeigt werden. Dazu ein Beispiel: Ein GmbH-Gesellschafter hat eine Bürgschaft für Bankverbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen. Mit Blick auf die drohende Inanspruchnahme aus der Bürgschaft und die bevorstehende Vollstreckung in ein als Sicherheit dienendes privates Grundstück sowie die drohende Liquidation der Gesellschaft leistet er eine Zuführung in die Kapitalrücklage der GmbH. Die GmbH verwendet das Geld planmäßig dazu, ihre Bankverbindlichkeiten zu tilgen. Durch...

20. März 2019

Geschäfts- oder Firmenwert, Rückstellungen und M&A-Transaktionen sind wichtige Prüfungsinhalte Der neue Bestätigungsvermerk ist da – und somit auch die ersten Geschäftsberichte. Zu Beginn der neuen Hauptversammlungs-Saison lohnt sich ein Blick in die ersten Berichte mit dem neuen Bestätigungsvermerk. Im Fokus steht der sog. Key Audit Matters (KAM). Er ist zwar nur ein Teil des neuen Bestätigungsvermerks, aber Dreh- und Angelpunkt der Reform. Im KAM müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse nun über Themen informieren, die bei der Abschlussprüfung von besonderem Belang waren. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung...

20. März 2019

Im Umsatzsteuerrecht gilt nach wie vor: Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung. Fraglich ist dabei häufig, ob denn eine Nebenleistung oder eine eigenständige Leistung gegeben ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

19. März 2019

Die bayerische Finanzverwaltung war bislang der Ansicht, dass Vergütungen an ausländische Internetportal-Betreiber den inländischen Online-Werbekunden zum Quellensteuerabzug nach § 50a EStG verpflichten. Dagegen liefen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben vom 5.3.2019 an das BMF gegen die Pläne Sturm. Mit Erfolg: Nach dem Ergebnis des Bund-Länder-Finanzministertreffens wird es in Deutschland keine Quellensteuer für Online-Werbung auf ausländischen Internetplattformen geben. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der...

19. März 2019

Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b UStG zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies gilt auch, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würde (BFH 13.1.2011, V R 12/08). Der BFH hat diesen Grundsatz, den er im Jahre 2011 aufgestellt hatte, nun noch einmal bekräftigt. Danach gilt: Ein Leistungsbezug ausschließlich und unmittelbar für Zwecke einer Entnahme berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Die unentgeltliche Anschlussverwendung ist dann nicht...

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