Bereits mit Urteil vom 9.5.2017 (Az: IX R 6/16) hat der BFH klargestellt, dass Kosten zur Beseitigung von nach der Anschaffung mutwillig herbeigeführter Schäden keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind. Das gilt auch dann, wenn innerhalb von drei Jahren damit die 15 % Grenze überschritten wird. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit...
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Kürzlich hatte ich berichtet, dass ein geldwerter Vorteil auch zu versteuern ist, wenn eine vorhandene Gemeinschaftsunterkunft (durch einen Soldaten) nicht genutzt wird. In die gleiche Richtung geht ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12.12.2017. Dieses hat entschieden, dass die Kürzung des Verpflegungspauschbetrages auch dann vorzunehmen ist, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber bezahlte Mahlzeit nicht einnimmt. Konkret ging es um einen Berufssoldaten, der an der angebotenen Gemeinschaftsverpflegung nicht teilgenommen hat (FG Baden-Württemberg vom 12.12.2017, 5 K 432/17, Revision VI R 16/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum...
Nun kommt es doch: das Baukindergeld für neue Eigenheime. Hier sind die Eckpunkte: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.
Wer seine eigene Wohnimmobilie baut, kann in diesem Zusammenhang steuerlich grundsätzlich nichts berücksichtigen. Allenfalls die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen kommt in Betracht. Bisher war in diesem Zusammenhang jedoch die Verwaltungsmeinung fiskalisch geprägt und wurde auch durch die Rechtsprechung unterstützt. So hat das FG Berlin-Brandenburg im Rahmen seines Urteils vom 7.11.2017 (Az: 6 K 6199/16) entschieden, dass Handwerkerleistungen nur zu berücksichtigen sind, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor...
Bezieht ein Arbeitnehmer eine Abfindung oder eine andere Einmalzahlung aus einem Tätigkeitsverhältnis in Deutschland, während er mittlerweile ins Ausland verzogen ist, muss entschieden werden, ob und inwieweit das Besteuerungsrecht noch Deutschland zusteht. Das gilt im umgekehrten Fall natürlich gleichermaßen, also bei einer Tätigkeit im Ausland und einem – anschließenden – Wohnsitz in Deutschland. Das BMF hat sich mit Schreiben vom 3.5.2018 (BStBl 2018 I S. 643) umfassend zu dem Thema geäußert, für den Praktiker ist die Sache dadurch aber nicht einfacher geworden, da letztlich folgende Punkte berücksichtigt werden müssen: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher...
In meinem Blog-Beitrag „Umwandlungshemmnis Investitionsabzugsbetrag“ hatte ich Ende 2017 darauf hingewiesen, dass ich kein Freund von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) bin – zumindest wenn sie aus steuerlichen Gründen „nicht unbedingt benötigt werden“. Anders ausgedrückt: Wenn ohnehin genügend Liquidität vorhanden ist und die Gewinne stabil sind, Spitzen also nicht „geglättet werden müssen“, ist die Bildung eines IAB meines Erachtens zu hinterfragen. Ungeachtet dessen bin ich der Meinung, dass die ewigen Streitigkeiten um den IAB viel zu viele Kapazitäten bei Steuerberatern, Finanzbeamten und Gerichten binden. Angesichts der niedrigen Zinsen (ich meine nicht die Steuerzinsen) ist der Grund für die ursprüngliche Einführung, nämlich den betroffenen...
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